Hervorgehoben

Wir sind umgezogen.

Dieser Blog bleibt zunächst bestehen. Die aktuellen Beiträge der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg veröffentlichen wir nun auf: https://www.bahnhofsviertelflensburg.de.

Ein heißer Tip: Schauen Sie sich doch einmal unser neues Youtube-Video mit Hinweisen,, wie Sie sich beteiligen können an:

Spenden für den Bahnhofswald

https://www.youtube.com/watch?v=5Bky9q_RmC8

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Offener Brief der BI Bahnhofsviertel Flensburg: „Ein Gericht spricht Klartext – Sie aber schweigen!“

Sickerquelle auf der Baufläche für das geplante Hotel am Bahnhof. Das OVG kritisiert in der Begründung seines Baustopp-Beschlusses die Missachtung von deutlichen Hinweisen auf die Existenz einer Quelle und eines Quellgebietes. – Foto: Jörg Pepmeyer, 28. Mai 2023

Nachdem das Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 26. Mai den Baustopp für das geplante Intercity-Hotel am Bahnhof Flensburg bis zum Hauptverfahren bestätigt  und gleichzeitig seine „durchgreifenden Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans geäußert hat, steht die Zukunft des Hotelprojekts und Baugeländes in den Sternen.  Aus diesem Grund hat die Bürgerinitiative Bahnhofsviertel einen Offenen Brief an den Oberbürgermeister Dr. Fabian Geyer, die Leiterin der Planungsabteilung Claudia Takla-Zehrfeld und die Mitglieder der Flensburger Ratsversammlung adressiert:

Offener Brief
Ein Gericht spricht Klartext – Sie aber schweigen!

Flensburg, 16.06.2023

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Geyer,
sehr geehrte Frau Takla-Zehrfeld,
sehr geehrte Mitglieder der Flensburger Ratsversammlung,

die Auseinandersetzung um den Bahnhofswald beschäftigt und entzweit die Flensburger Stadtgesellschaft seit Jahren. Nun hat das Schleswiger Oberverwaltungsgericht mit seinem Beschluss vom 19.05.23 einen entscheidenden Wendepunkt markiert. Kaum jemand konnte damit rechnen, dass das OVG eine Beschwerde der Stadt Flensburg und der Investoren derart deutlich zurückweisen würde. Besagte Beschwerde richtete sich gegen den vom Verwaltungsgericht im Juli letzten Jahres verhängten Baustopp für das geplante Bahnhofshotel. Das OVG bestätigte nicht nur die Entscheidung der untergeordneten Instanz, es erklärte darüber hinaus den dem Gesamtprojekt zugrundeliegenden Bebauungsplan für „voraussichtlich rechtswidrig“. Und damit nicht genug: In aller Ausführlichkeit nennen die Richter die Gründe für ihre „durchgreifenden Zweifel“ an der Zulässigkeit jenes B-Plans. Nur die entscheidenden Stichpunkte seien hier genannt:

– Verstoß gegen den gesetzlichen Biotopschutz
– Vernachlässigung des Artenschutzes
– Missachtung von deutlichen Hinweisen auf die Existenz einer Quelle und eines Quellgebietes
– fehlende, bzw. unzureichende Abwägung des Interesses an der Errichtung eines Hotels und Parkhauses einerseits und andererseits dem Interesse an dem Erhalt eines „offensichtlich sehr hochwertigen Naturraums“

Dass eine derart resolute Zurechtweisung von Seiten des Gerichts der unterlegenen Seite weh tun muss, ist nachvollziehbar, ja sie mag sogar eine temporäre Sprachlosigkeit hervorrufen. Allerspätestens jetzt aber scheint es uns an der Zeit, dass die Ratsversammlung wie auch die Stadtverwaltung aus der Deckung kommen. Einwohnerinnen und Einwohner haben ein Recht endlich zu erfahren, wie es weitergehen soll mit dem Flensburger Bahnhofswald. Bisher hat die Öffentlichkeit nicht mehr zu hören bekommen als eine erschreckend hilflos wirkende Erklärung des Stadtsprechers Teschendorf (s. Flensborg Avis v. 31.05.23). Demnach könne nun nach diesem Beschluss „die bestehende Baugenehmigung nicht ausgenutzt werden. … Gegebenenfalls müsse der Bebauungsplan an die aktuellen Erfordernisse des OVG angepasst werden.“ Wir empfehlen dringend eine wiederholte Lektüre des umfänglichen Gerichtsbeschlusses. Dann werden auch die Verantwortlichen im Flensburger Rathaus einsehen müssen, dass es da rein gar nichts mehr zu heilen gibt. Denn nicht nur dem Projekt Bahnhofshotel und Parkhaus hat das Gericht eine umfassende Absage verpasst. Nach diesen richterlichen Ausführungen erscheint es aussichtslos, auf dem Gelände überhaupt noch irgendein Bauvorhaben durchzubringen.
Was wir uns wünschen: dass die Stadt Flensburg den Mut aufbringt, endlich einen Schlussstrich zu ziehen, einen Schlussstrich unter ein Bauprojekt, das von Anfang an auf einer Fehlplanung beruhte.

Ziemlich genau vor drei Jahren am 25.Juni 2020 fasste die Ratsversammlung jenen verhängnisvollen Beschluss, der den Investoren den Weg freimachen sollte zum Bau von Hotel und Parkhaus. Die Entscheidung fiel nach langem Ringen, sie wurde getroffen gegen starken Widerstand, gegen unzählige Einwände von Naturverbänden und einzelnen Bürgerinnen und Bürgern. Jetzt, drei Jahre später, ist es an der Zeit, den Fehler von damals zu korrigieren.

Wer heute einen Blick auf das infolge jenes Beschlusses schwer beschädigte Areal wirft, sieht zunächst einen komplett verwahrlosten und verbogenen Bauzaun. Dahinter aber eine Fläche, auf der die Natur auch in diesem Frühjahr wieder kräftig dabei ist, sich ihren Platz zurückzuerobern. Und wer noch genauer hinsieht, erkennt deutlich, dass trotz langanhaltender Trockenheit die Quelle, deren Existenz so lange bestritten wurde, weiterhin unablässig Wasser zu Tage fördert.

Gewiss, die Stadt Flensburg könnte weiterhin den Kopf in den Sand stecken und die Vogel-Strauß-Taktik verfolgen. Sie würde dann die immer noch ausstehende Hauptverhandlung vor dem Verwaltungsgericht Schleswig abwarten. Die Hoffnung aber, dabei einen für sie und die Investoren positiven Ausgang zu erreichen, dürfte heute bereits gegen null tendieren, denn das untergeordnete Gericht wird der so deutlichen Einschätzung des OVG wohl kaum widersprechen.
Zweifellos aber würde solch ein Aussitzen stetig steigende Kosten verursachen, wobei die zu erwartenden Gerichtskosten kaum ins Gewicht fallen dürften, viel mehr aber die Regressforderungen der Herren Investoren.

Fazit: Bitte geben Sie sich einen Ruck! Beenden Sie das Trauerspiel um den Bahnhofswald! Sorgen Sie dafür, dass das wertvolle Biotop wieder auflebt, und renaturieren Sie die wertvolle Quelle!

Mit freundlichen Grüßen
für die BI Bahnhofsviertel Flensburg

Christiane Schmitz-Strempel und Günter Strempel

Tiesholz 1
24941 Flensburg

Der Offene Brief der Bürgerinitiative zum Download hier: Offener Brief nach OVG-Beschluss

Und die Presseinformation des OVG vom 26. Mai: pi-baustopp-fuer-flensburger-bahnhofshotel

Flensburger Bahnhofswald: Sickerquelle trotzt städtischem Dementi

Fotos vom 28. Mai dokumentieren Wasseraustritt auf breiter Fläche

Ein Beitrag und Fotos von Jörg Pepmeyer

Im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts zum Baustopp des Hotelprojekts am Bahnhofswald vom 26. Mai und insbesondere in der 34-seitigen Begründung zum Beschluss macht das Gericht erhebliche Zweifel hinsichtlich eines ausreichenden Schutzes des Bahnhofswalds mitsamt der Quelle als ökologisch wichtiges Biotop und Habitat deutlich. Die Existenz einer Quelle bestreitet jedoch die Stadt Flensburg bis heute. Dabei hatte bereits das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) Anfang August 2020 eine Quelle kartiert und unter Biotopschutz gestellt. Die Leiterin der Flensburger Planungsabteilung behauptete sogar, es handle sich hierbei ledich um eine „Pfütze“.

Offensichtlich haben die Rodungs- und Erdarbeiten in dem Arreal  dafür gesorgt, dass sich der Wasseraustritt  verstärkt hat. Die Sandfläche auch im weiteren Umfeld des Quellgebiets war beim Fototermin am 28. Mai trotz einer zweiwöchigen Regenpause sogar so feucht, dass man aufpassen musste, nicht knöcheltief einzusinken. Ebenso haben sich bereits wasserliebende Pflanzen angesiedelt. Und auf dem Foto mit dem Wasserablauf Richtung Postparkplatz sind bei einer  Vergrößerung lauter kleine Ahorn- wie auch einzelne Weidensämlinge zu erkennen, zwischen 5 und 6 Zentimetern hoch. Die ganze Fläche ist förmlich übersät damit. Diese Baumsämlinge  brauchen zu Beginn ihres Wachstums ordentlich Wasser, was sie offensichtlich ausreichend haben. Würde die Fläche nicht gestört, würden in spätestens vier bis fünf Jahren überall kleine Bäumchen wachsen und irgendwann später mal wieder ein Wald entstehen. Dazu die untenstehenden Fotos vom 28. Mai 2023:

Nur eine Pfütze?  Sickerquelle mit neuem Bewuchs auf dem abgeräumten Gelände am Bahnhofswald

Quellgebiet mit Wasseraustritt auf einer großen Fläche

Wasserliebende Vegetation im Umfeld der Sickerquelle

Wasserablauf des Quellgebiets Richtung Postparkplatz. Bei einer  Vergrößerung des Fotos (Doppelklick) sind lauter kleine Ahorn- wie auch einzelne Weidensämlinge zu erkennen

Bahnhofswald im Mai 2020: Ehemaliges Quellgebiet und Feuchtbiotop. Ursprünglich führte sogar eine Bach durch das Gebiet, der später verrohrt wurde. Nach Ansicht der Stadt Flensburg nicht schützenswert. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vollkommen anders und stellte  Anfang August 2020 das Quellgebiet unter gesetzlichen Biotopschutz .  Foto: Dr. Helmreich Eberlein

Baustopp am Bahnhofswald: Klüngel, Überheblichkeit, Ignoranz und die Rathaus-Blase

Tatort Bahnhofswald am 14. Juli 2022: Die Reste des Quellbiotops werden abgebaggert. – Foto: Günter Strempel

Es muss sich grundlegend etwas in Flensburg ändern!

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts zum Baustopp des Hotelprojekts am Bahnhofswald vom 26. Mai ist geradezu eine Ohrfeige für die Stadt Flensburg und die mit dem Hotelprojekt befassten Fachabteilungen der Stadtverwaltung, wie auch für die Kommunalpolitiker, die dem Projekt in den Ausschüssen und der Ratsversammlung ihren Segen gaben. Denn ein Investor, wie aber auch die interessierte Öffentlichkeit müssen sich darauf verlassen können, dass ein städtischer Bebauungsplan und eine Baugenehmigung für ein geplantes Bauprojekt den Normen entspricht und rechtssicher aufgestellt ist. Offenbar gibt es beim Bebauungsplan Hauptpost (303) erhebliche Zweifel daran, wie das Oberverwaltungsgericht mit seinem Beschluss deutlich macht.

Überforderung oder Absicht?

Völlig unnötig: Räumung und Rodung des Bahnhofswalds am 19. Februar 2021. Polizisten und angeheuerte private Sicherheitsleute gehen gegen Baum-Besetzer vor. – Foto: Jörg Pepmeyer

Dass die Stadt Flensburg und ihre Planungsabteilung sich jetzt auf Regressforderungen seitens der Investoren einstellen müssen, falls das Verwaltungsgericht im Hauptverfahren  ebenfalls zum gleichen Schluss kommt, was sehr wahrscheinlich ist, vermittelt den Eindruck einer nicht nur mit diesem Projekt und seinen Fallstricken völlig überforderten und kopflosen Verwaltungsabteilung.

Das und den die Stadtgesellschaft spaltenden Konflikt um das Hotelvorhaben, mitsamt Besetzung und polizeilicher Räumung des Bahnhofswalds, hätte man sich bei einer entsprechenden sorgfältigeren Prüfung der umweltrechtlichen Bedenken und Einwände und bei einer vorsichtigeren politischen Herangehensweise ersparen können. Und dass die meisten Kommunalpolitiker kritiklos die Verwaltungsvorlagen abgewunken haben, ohne sich die Mühe zu machen, sich selber vor Ort zu informieren und sachkundig zu machen, ist kein gutes Zeichen. Sollen sie doch in den politischen Gremien auch das Handeln der Verwaltung gewissenhaft kontrollieren.

Kritisches Nachfragen der Politik und Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft auf Augenhöhe sind notwendig

Wenn sich jetzt einzelne Kommunalpolitiker aus der Deckung herauswagen und sich in den sozialen Medien darauf berufen, es habe ja entsprechende Gutachten gegeben, die die umweltrechtliche Problematik des Hotelvorhabens und die damit verbundenen Eingriffe in den Bahnhofswald als gering einschätzen, ist das eine faule Ausrede. Welche „Gutachten“? Etwa jene, die die Verwaltung oder die ihr zugehörige und weisungsgebundene untere Naturschutzbehörde im Rathaus selber erstellt haben? Das ist lächerlich. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen anderer und kritischer Gutachten wurden kaum bis gar nicht in der politischen Debatte und den Planungen für das Hoteprojekt berücksichtigt oder unzulässig verkürzt und relativiert. Das gilt ebenso für die von den Naturschutzverbänden vorgetragenen Bedenken und fachlich sehr gut begründeten Zweifel hinsichtlich eines ausreichenden Schutzes des Bahnhofswalds mitsamt der Quelle als ökologisch wichtiges Biotop und Habitat. Und viele dieser Zweifel zum Arten- und Biotopschutz teilt auch das OVG in seiner Begründung zum Baustopp-Beschluss.

Überheblich und unverschämt: Verwaltung, Politik und Investoren vs. Zivilgesellschaft

Die Kritik der Umweltschützer interessierte in der Politik und der Stadtverwaltung so gut wie keinen und ebenso wenig die damalige Oberbürgermeisterin. Und die verletzende Überheblichkeit und Ignoranz der verantwortlichen Verwaltungsmitarbeiter und Fachbereichsleiter, wie auch zahlreicher Kommunalpolitiker gegenüber den zivilgesellschaftlichen Akteuren und ihren Argumenten, war vor allem in den Sitzungen der politischen Gremien geradezu greifbar. Die wirtschaftlichen Interessen der beiden stadtbekannten und gut vernetzten Investoren Jan Duschkewitz und Ralf Hansen galt es offensichtlich zügig zu bedienen, da störten kritische Umweltschützer nur und wurden als ewig nörgelnde Fortschrittsverweigerer denunziert. Dumm nur, dass die jetzt trotz allem einen Sieg auf ganzer Linie errungen haben.

Durchsichtige Strategie von Stadt und Investoren zur Abwendung des völligen Projekt-Aus

Tatort Bahnhofswald am 14. Juli 2022: Abschließende Begutachtung durch Jan Duschkewitz und Mitarbeiter der Abbruchfirma – Foto: Claus Kühne

Und bevor ein von beiden Seiten, also BI Bahnhofsviertel, BUND SH und Investoren benannter unabhängiger Gutachter zum Thema Sickerquelle wie vereinbart seine Arbeit aufnehmen konnte, haben Jan Duschkewitz und Ralf Hansen illegal am 14. Juli 2022 auf dem Baugelände vollendete Tatsachen schaffen lassen. Damit war ein wesentlicher Beweis für die Existenz einer Quelle zumindest temporär erstmal vernichtet.

Trotz aller Krokodilstränen der Stadt über dieses Vorgehen war ihr das offenbar recht. Denn wenn der Gutachter die bereits vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) Anfang August 2020 kartierte und unter Biotopschutz gestellte Quelle bzw. eine Sickerquelle im Bahnhofswald bestätigt hätte, wäre das auch für die Stadt zu einem echtem Problem geworden.

Die wird sich daher mit Zähnen und Klauen auch in der Hauptverhandlung vor dem Verwaltungsgericht dagegen wehren, dass ihr „Bebauungsplan Hauptpost (303)“ und die Baugenehmigung wegen grundlegender umweltrechtlicher Verstöße und Versäumnisse zerlegt und endgültig für rechtsunwirksam erklärt werden. Neben der damit verbundenen Blamage könnten dann nämlich die Hotel-Investoren, wie bereits erwähnt, die Stadt auf Regress verklagen, und das dürfte sehr teuer werden. Und wahrscheinlich werden sie dann versuchen, weil auf dem Gelände kein Bauvorhaben mehr möglich ist, die Stadt gerichtlich auch auf Rückabwicklung des Kaufs der beiden Flurstücke an der Bahnhofstraße zu zwingen.

Kommunalpolitiker und Verwaltung dürfen sich nicht zu einseitigen Sachwaltern von Investoreninteressen machen

Nur eine Pfütze? Sickerquelle mit neuem Bewuchs auf dem abgeräumten Gelände am Bahnhofswald – Foto: Jörg Pepmeyer, 28. Mai 2023

Wie naiv, intellektuell limitiert und/oder investorenfreundlich muss man daher als Kommunalpolitiker sein, wenn man diese Zusammenhänge nicht durchschaut oder bewusst ausblendet und blindlings der Argumentation der Stadt, der Rechtsabteilung des Rathauses und der Leiterin der Planungsabteilung vertraut, die ernsthaft behauptete, bei der Quelle handele es sich lediglich um eine „Pfütze“? Wo bleibt da der prüfende und gesunde Menschenverstand?

Umso mehr sollte die neue Ratsversammlung das Thema noch mal in aller Tiefe beleuchten, das Verwaltungshandeln besonders kritisch unter die Lupe nehmen und sich dazu mit der 34 Seiten umfassenden Begründung des OVG-Beschlusses vom 26. Mai intensiv auseinandersetzen. Damit werden den Kommunalpolitikern hoffentlich die Augen geöffnet.

Und Oberbürgermeister Fabian Geyer sollte sich dringenst über notwendige, fachbereichsübergreifende Personalumbesetzungen in der Stadtverwaltung Gedanken machen.

Gleichzeitig braucht es eine grundsätzlich andere Haltung und Einstellung von Politik und den Verantwortlichen in der Verwaltung gegenüber den Akteuren der Zivilgesellschaft, schließlich sind sie mit ihrem Engagement und ihrer Expertise ein außerordentlich wichtiger Motor für Veränderung und die Demokratie in unserem Land.

Baustopp am Flensburger Bahnhofswald: Stellungnahme des BUND SH zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichts

Bahnhofswald gerettet?

  • Oberverwaltungsgericht bestätigt Baustopp für das geplante Intercity-Hotel am Bahnhof Flensburg bis zum Hauptverfahren

  • Das Gericht hat seine „durchgreifenden Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans geäußert

Flensburg. Am 26. Mai hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig (OVG) in einem Eilverfahren die Beschwerden der Stadt Flensburg und des Investors gegen eine Verfügung eines Baustopps des geplanten Intercity-Hotels nicht nur als unbegründet zurückgewiesen, sondern gleichzeitig schon vor dem Hauptverfahren seine „durchgreifenden Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans geäußert.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (BUND SH) hatte gegen die im Januar 2021 erteilte Baugenehmigung der Stadt Flensburg zum Bebauungsplan Nr. 303 „Hauptpost“ im November 2021 Klage eingereicht und damit einen vorläufigen Baustopp bewirkt. Da der Projektträger JARA Immobilien GmbH trotzdem illegalerweise mit massiven Erdarbeiten im Bereich des Baufeldes begann, war der BUND SH gezwungen beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, um einen einstweiligen Rechtsschutz nachzusuchen. Dem folgte das OVG damals und verfügte umgehend eine Baustilllegung. Dagegen legten die Stadt Flensburg sowie JARA am 25. Juli 2022 Beschwerde ein, über die das OVG nun in seinem richtungsweisenden Urteil verfügte.

Denn nach Ansicht des Gerichts ist voraussichtlich schon die zugrundeliegende Bauleitplanung der Stadt Flensburg aus verschiedenen Gründen unwirksam. Im Vordergrund stehen Verstöße gegen den gesetzlichen Biotop- und Artenschutz sowie eklatante Abwägungsfehler. Unabhängig davon erweise sich die angefochtene Baugenehmigung zudem wegen einer defizitären Artenschutzfestsetzungen als voraussichtlich rechtswidrig.

Ole Eggers, Landesgeschäftsführer des BUND SH

„Mehr geht kaum!“ freut sich Ole Eggers, Landesgeschäftsführer des BUND SH. „In der Begründung zur Ablehnung sind die wesentlichen Rechtszweifel zu der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans, die den BUND SH zur Klageerhebung veranlasst haben, vollumfänglich aufgenommen. Dem anstehenden Hauptverfahren sehen wir nun mit einer gewissen Gelassenheit entgegen“. Weiterhin betont Eggers, dass der Umweltverband trotz der rabiaten Wald- und Biotopvernichtung der JARA im Februar 2021 in der Folgezeit mehrfach das Gespräch mit dem Projektträger gesucht habe, um einen außergerichtlichen Ausgleich zu bewirken.

Christiane Schmitz-Strempel und Günter Strempel von der mit dem BUND SH kooperierenden Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg ergänzen: „Wir sind erleichtert, dass nach den vielen Jahren engagierten Widerstands endlich auch gerichtlich Klarheit über die große Bedeutung des Biotops geschaffen wurde. Wir hoffen, dass die Stadt Flensburg nun ihren B-Plan zurücknimmt und wirkungsvolle Maßnahmen ergreift um das Quellgebiet und ehemaligen Bach zu renaturieren und den für die Stadt so notwendigen Biotopverbund zu sichern.“ 

BUND

Der BUND  auf seinen sozialen Medien:
bei Twitter unter @SHBUND, bei Facebook unter @BUNDSchleswigHolstein und bei Instagram unter @bund_sh und auf seiner Website unter: https://www.bund-sh.de/


Weitere Infos zum Hintergrund der  Entscheidung des OVG:

14. Juli 2022: Die Reste des geschützten Quellbiotops werden im Auftrag der Hotel-Investoren Jan Duchkewitz und Ralf Hansen rechtswidrig weggebaggert. – Foto: Günter Strempel

Der BUND und die BI Bahnhofsviertel sammelten bereits seit dem Jahr 2020 Belege dafür, dass sich auf dem vorgesehenen Baugelände eine schützenswerte Sickerquelle befindet. Die Ergebnisse dieser Nachforschungen wurden den Investoren mitgeteilt. Daraufhin gab es Gespräche, die bereits soweit gediehen waren, dass man sich auf einen renommierten Gutachter verständigte, der im Juli 2022 seine Arbeit aufnehmen sollte. Das allerdings wurde am 14. Juli 2022 durch eine Aktion der Investoren unmöglich gemacht, mit der sie offensichtlich Fakten schaffen wollten. Die beauftragten nämlich eine Abbruchfirma, die die Fläche mit dem geschützten Quellbiotop abbaggerte und planierte. Anschließend wurde das Ganze mit einer 50 Zentimeter dicken Sandschicht zugedeckt.

Tatort Bahnhofswald am 16. Juli 2022: Die mit Sand aufgefüllte Fläche des zerstörten und geschützten Quellbiotops – Links am Bildrand die vom Bagger zusammengeschobenen Reste der Biotop-Vegetation – Foto: Jörg Pepmeyer

Schon Monate zuvor hatte der BUND bereits Klage gegen die erteilte Baugenehmigung für das Hotel erhoben. Als Reaktion auf die Vorgänge am 14. Juli  2022 wandten sich der BUND wie auch die BI Bahnhofsviertel noch am gleichen Tag mit einem Eilantrag gegen die (sofortige) Vollziehung der Baugenehmigung an das Verwaltungsgericht in Schleswig und hatten Erfolg: der erkennende Vorsitzende Richter beurteilte die Interessen des BUND an der objektiven Rechtmäßigkeit des Baus, wobei umweltbezogene Rechtsvorschriften des Bundes, des Landes und der EU zu prüfen seien, als vorranging gegenüber dem Vollzugsinteresse der beigeladenen Immobiliengesellschaft. Das Gericht verfügte einen sofortigen Baustopp und legte bei seiner Entscheidung ebenso  maßgeblich zugrunde, dass bereits seitens der Stadt Flensburg als Antragsgegnerin ein Baustopp verfügt worden sei.

Mit dem Beschluss vom 26. Mai 2023 bestätigt das Oberverwaltungsgericht nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 14. Juli, macht aber in seiner ganz am Ende dieses Beitrags folgenden Pressemitteilung explizit deutlich, dass der Bebauungsplan „Hauptpost“ (303) und die Baugenehmigung für das Hotelprojekt angesichts der naturrechtlichen Verstöße insgesamt rechtswidrig sind und somit nicht umgesetzt werden dürfen.

Ehemaliges Quellgebiet und Biotop im Bahnhofswald. Ursprünglich führte sogar eine Bach durch das Gebiet, der später verrohrt wurde. Nach Ansicht der Stadt Flensburg nicht schützenswert. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vollkommen anders und stellte  Anfang August 2020 das Quellgebiet unter gesetzlichen Biotopschutz .  Foto: Dr. Helmreich Eberlein

Mehr zum Eilantrag des BUND vom 14. Juli 2022 in dem Stadtblog-Beitrag vom 20. Juli 2022: Verwaltungsgericht stoppt Bauarbeiten im Bahnhofswald Flensburg – Eilantrag des BUND erfolgreich! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/20/verwaltungsgericht-stoppt-bauarbeiten-im-bahnhofswald-flensburg-eilantrag-des-bund-erfolgreich/

Und ebenso in dem Stadtblog-Beitrag vom 15.07.2022: Bahnhofswald Flensburg: Plötzlich rollen die Bagger – BUND hält dagegen! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/15/bahnhofswald-flensburg-plotzlich-rollen-die-bagger-bund-halt-dagegen/

Planentwurf Bebauungsplan „Hauptpost“ (Nr. 303) https://akopol.files.wordpress.com/2020/07/planentwurf-zur-vorlage-rv-51-2020-.pdf

Spannend auch das Entwässerungsgutachten für das Plangebiet, das auch den ehemaligen Bach erwähnt

OVG in Schleswig bestätigt Baustopp für das Hotelprojekt am Flensburger Bahnhofswald – Entscheidung des Gerichts nicht anfechtbar

Aktuell: Sickerquelle und sich neu bildendes Feuchtbiotop auf dem abgeräumten Gelände am  ehemaligen Bahnhofswald. Das Wasser läuft in einem breiten Streifen auf den oben zu sehenden Parkplatz. – Foto Günter Strempel, 25. Mai 2023.

Große Freude bei Umweltschützern und der BI Bahnhofsviertel Flensburg

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer

Der Baustopp für das geplante  Intercity Hotel am Flensburger Bahnhof gilt weiter. Am 26. Mai hat das Oberverwaltungsgericht in Schleswig den Beschluss der 8. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts  vom 18. Juli 2022 bestätigt. Die hatte  anläßlich eines Eilantrags und der Klage des BUND Schleswig-Holstein gegen die erteilte Baugenehmigung für das geplante Hotelprojekt  im Juli letzten Jahres einen sofortigen Baustopp angeordnet (AZ 8 B 54/22). 

„Durchgreifende Zweifel“ zur Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans

In der Pressemitteilung des OVG zu seiner Entscheidung vom Freitag heißt es dazu: „Nach umfänglicher Prüfung teilt das Gericht vor allem die natur- und artenschutzrechtlichen Bedenken, die der BUND (als Antragsteller und Kläger), der NABU und eine Bürgerinitiative schon gegen den Bebauungsplan Nr. 303 „Hauptpost“ und gegen die auf dieser Grundlage im Januar 2021 von der Stadt Flensburg erteilte Baugenehmigung erhoben hatten.“ Das Gericht macht deutlich, dass  insbesondere an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans  „durchgreifende Zweifel“ bestünden. So heißt es weiter in der Mitteilung: „Er verstoße voraussichtlich gegen den gesetzlichen Biotopschutz – unter anderem deshalb, weil Hinweisen auf die Existenz einer oder gar mehrerer Quellen im Baufeld des geplanten Hotels nicht ausreichend nachgegangen worden sei. Ferner fehle es an ausreichenden Schutzvorkehrungen im Interesse des Artenschutzes, insbesondere der im Stadtgebiet selten vorzufindenden Brutvögel und einiger streng geschützter Fledermausarten, für die das Plangebiet mit teilweise altem Baumbestand als Teil eines innerstädtischen Biotopverbundsystems bedeutsam sei.“ Und geradezu eine Klatsche für die Planungsabteilung des Rathauses und die Stadt Flensburg: „Schließlich sei nicht nachvollziehbar, dass die Stadt das Interesse des Investors an der Errichtung einer Parkpalette und eines Hotels als gewichtiger eingestuft habe als das öffentliche Interesse am Erhalt der im Plangebiet liegenden Waldfläche als hochwertigen Lebensraum für verschiedene, teils streng geschützte Tier- und Pflanzenarten.“  Und abschließend heißt es: „Der heutige Beschluss des OVG zum Baustopp ist nicht anfechtbar.“ (Die Pressemitteilung des OVG steht ganz am Ende dieses Beitrags zur Ansicht und zum Download bereit)

Große Freude und Genugtuung bei der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg

Die Entscheidung des Gerichts hat bei den Umweltaktivisten der BI Bahnhofsviertel geradezu Feierlaune ausgelöst. Günter Strempel, Sprecher der BI, in einem Statement am Freitagabend: „Es herrscht große Freude bei uns, dass das lange Durchhalten und der jahrelange Kampf der Bürgerinitiative gegen das Bauprojekt sich als erfolgreich erwiesen haben. Wir haben das insbesondere auch der Zusammenarbeit mit dem BUND Schleswig-Holstein zu verdanken.“ Christiane Schmitz-Strempel, Sprecherin der BI, ist vor allem von der Begründung des Oberverwaltungsgerichts beeindruckt, das „durchgreifende Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans deutlich machte.  Christiane Schmitz-Strempel: „Für uns als BI scheint mit der Entscheidung des OVG eine klare Wegweisung vorgezeichnet, nämlich dass auf diesem Gelände weder ein Hotel, noch ein anderes Bauprojekt realisert werden darf.“ Und Günter Strempel schließt mit einer klaren Forderung an Stadt und Investoren: „Die Natur, deren übergeordnete Bedeutung das Gericht mit seinem Beschluss ausdrücklich anerkennt, sollte zu ihrem Recht kommen.  Wir fordern als BI daher, dass das Gelände unter Erhalt der dortigen Quellen renaturiert und unter dauerhaften Schutz gestellt wird.“

Riesenblamage für Investoren und Stadt Flensburg

Für die beiden Flensburger Hotel-Investoren Jan Duschkewitz und Ralf Hansen, wie auch die Stadt Flensburg ist der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und der weiterhin geltende Baustopp geradezu der SUPER-GAU, denn eine Wiederaufnahme der Bauarbeiten für das Hotelprojekt ist derzeit völlig ausgeschlossen. Entsprechende Planungen der Investoren sind somit obsolet und nicht mehr umsetzbar. Allerdings dürfte dies auch angesichts der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wohl das endgültige Aus für das geplante Intercity Hotel sein. Das Ganze könnte zudem mit teuren Regressforderungen  der Investoren an die Stadt Flensburg enden, denn die hatte das Gelände mit seinem Quellgebiet als nicht schutzwürdig eingestuft und den rechtlich zweifelhaften Bebauungsplan gegen erheblichen Widerstand von etlichen Kommunalpolitikern und zahlreichen Umweltschützern durch die politischen Gremien gepeitscht.  Wollte man den Investoren damit einen besonderen Gefallen erweisen? Diese Frage und warum sollte schleunigst von den Beteiligten beantwortet werden.

Weitere Infos zum Hintergrund der heutigen Entscheidung des OVG:

14. Juli 2022: Die Reste des geschützten Quellbiotops werden im Auftrag der Hotel-Investoren Jan Duchkewitz und Ralf Hansen rechtswidrig weggebaggert. – Foto: Günter Strempel

Der BUND und die BI Bahnhofsviertel sammelten bereits seit dem Jahr 2020 Belege dafür, dass sich auf dem vorgesehenen Baugelände eine schützenswerte Sickerquelle befindet. Die Ergebnisse dieser Nachforschungen wurden den Investoren mitgeteilt. Daraufhin gab es Gespräche, die bereits soweit gediehen waren, dass man sich auf einen renommierten Gutachter verständigte, der im Juli 2022 seine Arbeit aufnehmen sollte. Das allerdings wurde am 14. Juli 2022 durch eine Aktion der Investoren unmöglich gemacht, mit der sie offensichtlich Fakten schaffen wollten. Die beauftragten nämlich eine Abbruchfirma, die die Fläche mit dem geschützten Quellbiotop abbaggerte und planierte. Anschließend wurde das Ganze mit einer 50 Zentimeter dicken Sandschicht zugedeckt.

Schon Monate zuvor hatte der BUND bereits Klage gegen die erteilte Baugenehmigung für das Hotel erhoben. Als Reaktion auf die Vorgänge am 14. Juli  2022 wandten sich der BUND wie auch die BI Bahnhofsviertel noch am gleichen Tag mit einem Eilantrag gegen die (sofortige) Vollziehung der Baugenehmigung an das Verwaltungsgericht in Schleswig und hatten Erfolg: der erkennende Vorsitzende Richter beurteilte die Interessen des BUND an der objektiven Rechtmäßigkeit des Baus, wobei umweltbezogene Rechtsvorschriften des Bundes, des Landes und der EU zu prüfen seien, als vorranging gegenüber dem Vollzugsinteresse der beigeladenen Immobiliengesellschaft. Das Gericht verfügte einen sofortigen Baustopp und legte bei seiner Entscheidung ebenso  maßgeblich zugrunde, dass bereits seitens der Stadt Flensburg als Antragsgegnerin ein Baustopp verfügt worden sei.

Mit dem Beschluss vom 26. Mai 2023 bestätigt das Oberverwaltungsgericht nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 14. Juli, macht aber explizit deutlich, dass der Bebauungsplan „Hauptpost“ (303) und die Baugenehmigung für das Hotelprojekt angesichts der naturrechtlichen Verstöße insgesamt rechtswidrig sind und somit nicht umgesetzt werden dürfen.

Ehemaliges Quellgebiet und Biotop im Bahnhofswald. Ursprünglich führte sogar eine Bach durch das Gebiet, der später verrohrt wurde. Nach Ansicht der Stadt Flensburg nicht schützenswert. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vollkommen anders und stellte  Anfang August 2020 das Quellgebiet unter gesetzlichen Biotopschutz .  Foto: Dr. Helmreich Eberlein

Mehr zum Eilantrag des BUND vom 14. Juli 2022 in dem Stadtblog-Beitrag vom 20. Juli 2022: Verwaltungsgericht stoppt Bauarbeiten im Bahnhofswald Flensburg – Eilantrag des BUND erfolgreich! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/20/verwaltungsgericht-stoppt-bauarbeiten-im-bahnhofswald-flensburg-eilantrag-des-bund-erfolgreich/

Und ebenso in dem Stadtblog-Beitrag vom 15.07.2022: Bahnhofswald Flensburg: Plötzlich rollen die Bagger – BUND hält dagegen! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/15/bahnhofswald-flensburg-plotzlich-rollen-die-bagger-bund-halt-dagegen/

Planentwurf Bebauungsplan „Hauptpost“ (Nr. 303) https://akopol.files.wordpress.com/2020/07/planentwurf-zur-vorlage-rv-51-2020-.pdf

Spannend auch das Entwässerungsgutachten für das Plangebiet, das auch den ehemaligen Bach erwähnt

 

Bahnhofswald Flensburg – #BaWa Crowdfunding

Die Bürgerinitiative startet durch!

Über Hotel – und Parkhausbau ist längst noch nicht entschieden – die Klage des BUND läuft. Außerdem: Ende Februar wurde zwar blindwütig und unrechtmäßig abgeholzt, aber ein Großteil des Bahnhofswaldes ist immer noch da (durch die Investorenpläne allerdings ebenso bedroht).

Deshalb: Alle, die sich für das weitere Schicksal des Bahnhofswaldes und den aktuellen Stand der Dinge interessieren, finden hier die gänzlich neu eingerichtete Webseite: Bahnhofsviertel Flensburg | Offizielle Website der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg

Die BI braucht Eure Unterstützung!

Die BI teilt sich die Kosten für die oben erwähnte Klage mit dem BUND, aber die anstehenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten sind erheblich. Daher haben die Mitstreiter:innen der BI ein neues Crowdfunding begonnen:  https://www.gofundme.com/f/bawa-retten

„Tag des Waldes“

Flensburg beging am Montag (22.3.2021) so den internationalen „Tag des Waldes“

„So wird der Hotelbau ausschließlich auf bereits versiegelten Flächen vorgenommen“
(Simone Lange am 18.3.2021 vor der Ratsversammlung)

Die Investoren sprechen von „gezielter Baumentnahme – keine Rodung“

Bild und Text: Dr. Helmreich Eberlein / Gerhard Schroeder

Wer schmeißt denn da mit Lehm…

Pressemitteilung,  Flensburg, 18.3.2021

Im Rahmen einer Aktuellen Stunde nimmt unsere Oberbürgermeisterin Stellung zum Thema Bahnhofswald. Sie fordert eindringlich dazu auf, mutwillige Unterstellungen zu unterlassen und ein Ende der “größtmöglichen Schlammschlacht”.

Ganz im Sinne der Faktenbezogenheit, die unsere Oberbürgermeisterin anmahnt, bitten wir nun darum, die von ihr angeführte Liste der sogenannten “Fake-News” einmal genau anzusehen.

Die Oberbürgermeisterin nennt sechs Beispiele, wir greifen vier davon heraus:

1. Nein, ich bin am Tag des 19.2. nicht an der Mahnwache gewesen.

Tatsache ist: Frau Lange war am Abend des 19.2. zusammen mit dem Einsatzleiter der Polizei in der Bahnhofsstraße und hat mit Besetzer:innen und Mitgliedern der Bürgerinitiative diskutiert. (Siehe Foto). Auf der Homepage der Stadt hat die Oberbürgermeisterin inzwischen das angegebene Datum auf den 18.2. verändert. Aber: „Es gilt das gesprochene Wort!“ Gesprochen wie zunächst geschrieben hat sie vom 19.2.

2. Nein, es gab nie eine Zusage, das Grundstück nicht zu räumen.

Tatsache ist: Umgeben von etlichen Zeugen hat Frau Lange am 19.2. bei eben dieser Gelegenheit den Baumbesetzer:innen gegenüber die Zusicherung gegeben, dass im Monat Februar keine Räumung erfolgen wird. Bereits am Folgetag wurde aber das Amtshilfegesuch für die Räumung gestellt, diese erfolgte am Tag danach.

3. Nein, es hat keine rechtswidrige Baugenehmigung gegeben.

Was hat es mit einer “Fake-News” zu tun, wenn wir in Übereinstimmung mit unserem Anwalt zu der Einschätzung gelangen, die Baugenehmigung sei nicht rechtmäßig erfolgt? Diesem Befund liegen sachliche Erwägungen zugrunde, seine Berechtigung wird eine juristische Prüfung erweisen. Mit einer mutwilligen Unterstellung hat das rein gar nichts zu tun. 

4. Nein, es hat keine unzulässigen Fällungen gegeben.

Hier gilt Gleiches wie unter Punkt 3. Unabhängig davon war es laut B-Plan selbst bei Ausnahmegenehmigung für eine Verlängerung der Fällzeit unzulässig, die Habitat-geeigneten Bäume zu fällen, ohne zuvor Ersatz-Quartiere für die Fledermäuse zu schaffen. Dies war nicht erfolgt.

Ebenfalls in dieser Aktuellen Stunde wiederholt Frau Lange die Aussage, der Hotelbau werde “ausschließlich auf versiegelten Flächen vorgenommen“. Wir verzichten darauf, diese fern jeder Wahrheit (somit wohl im Bereich einer Fake-News) liegende Feststellung zu kommentieren. Ein Blick auf die offizielle Planskizze zum Hotelprojekt (Siehe Abbildung) oder anschaulicher noch ein Blick durch den Bauzaun auf die Rodungsfläche genügt, um den Wahrheitsgehalt dieser Behauptung zu ermessen – er liegt bei Null.

Fazit: Das Vorgehen der Oberbürgermeisterin folgt strikt der Devise, Angriff sei die beste Form der Verteidigung. Sie selbst trifft nachweislich Falschaussagen, unterstellt aber ihren Kritikern, Fake-News zu verbreiten. Während sie ein ehrliches Miteinander anmahnt, stellt sie gleichzeitig diejenigen, die ihre Vorgehensweise kritisieren, in die Querulanten- und Nestbeschmutzerecke. 

Sehr viele Flensburger:innen haben sich für das Fortbestehen des Bahnhofswaldes und damit für eine Lösung des Konflikts im Sinne des Klima- und Artenschutzes eingesetzt. Ihnen allen müssen die Appelle der Oberbürgermeisterin wie Hohn in den Ohren klingen.

Tiny Forests – andere Städte machen es vor

In Wattenscheid (Bochum) freuen sich Städte und Anlieger darüber….
Weitere Beispiele Indien, Amsterdam, Eberswalde…

„Kleiner Urwald mitten in Bochum“ von Solveig Bader.
Eine ungenutzte Brachfläche in Bochum soll zu einem Miniwald aufgeforstet werden. Anders als in Parks werden viele verschiedene Pflanzen und Bäume möglichst dicht angepflanzt. Solveig Badern – ein Beitrag im WDR.

https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-morgenecho-westblick/audio-kleiner-urwald-mitten-in-bochum-100.html

In den 70er Jahren wurde in Engelsby ein Park (gegen „Investoren“) gegründet. Der Trick: Man denkt, man sei auf einer Waldlichtung. Aber der Park ist „tiny“. Dahinter sind überall Häuser. Es ist trotzdem eine Öko-Oase, ein Platz für Kinder und Spaziergänger…

Bürgerpark Twedt, Engelsby
Der Bürgerpark wurde in den 70er Jahren aus einer Wiese mit Obstbäumen zu einer von inzwischen hohen Bäumen umstandenen Lichtung umgewandelt (Trögelsbyer Straße gegenüber Lidl)