Hervorgehoben

Wir sind umgezogen.

Dieser Blog bleibt zunächst bestehen. Die aktuellen Beiträge der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg veröffentlichen wir nun auf: https://www.bahnhofsviertelflensburg.de.

Ein heißer Tip: Schauen Sie sich doch einmal unser neues Youtube-Video mit Hinweisen,, wie Sie sich beteiligen können an:

Spenden für den Bahnhofswald

https://www.youtube.com/watch?v=5Bky9q_RmC8

Unterstützen Sie uns und den BUND Schleswig-Holstein mit einer Spende zur Finanzierung der Klage vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig – für den Erhalt des Bahnhofswaldes. Auf das Konto der BI oder via Crowdfunding. Jeder Beitrag hilft!

Baustopp am Flensburger Bahnhofswald: Stellungnahme des BUND SH zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichts

Bahnhofsald gerettet?

  • Oberverwaltungsgericht bestätigt Baustopp für das geplante Intercity-Hotel am Bahnhof Flensburg bis zum Hauptverfahren

  • Das Gericht hat seine „durchgreifenden Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans geäußert

Flensburg. Am 26. Mai hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig (OVG) in einem Eilverfahren die Beschwerden der Stadt Flensburg und des Investors gegen eine Verfügung eines Baustopps des geplanten Intercity-Hotels nicht nur als unbegründet zurückgewiesen, sondern gleichzeitig schon vor dem Hauptverfahren seine „durchgreifenden Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans geäußert.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (BUND SH) hatte gegen die im Januar 2021 erteilte Baugenehmigung der Stadt Flensburg zum Bebauungsplan Nr. 303 „Hauptpost“ im November 2021 Klage eingereicht und damit einen vorläufigen Baustopp bewirkt. Da der Projektträger JARA Immobilien GmbH trotzdem illegalerweise mit massiven Erdarbeiten im Bereich des Baufeldes begann, war der BUND SH gezwungen beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, um einen einstweiligen Rechtsschutz nachzusuchen. Dem folgte das OVG damals und verfügte umgehend eine Baustilllegung. Dagegen legten die Stadt Flensburg sowie JARA am 25. Juli 2022 Beschwerde ein, über die das OVG nun in seinem richtungsweisenden Urteil verfügte.

Denn nach Ansicht des Gerichts ist voraussichtlich schon die zugrundeliegende Bauleitplanung der Stadt Flensburg aus verschiedenen Gründen unwirksam. Im Vordergrund stehen Verstöße gegen den gesetzlichen Biotop- und Artenschutz sowie eklatante Abwägungsfehler. Unabhängig davon erweise sich die angefochtene Baugenehmigung zudem wegen einer defizitären Artenschutzfestsetzungen als voraussichtlich rechtswidrig.

Ole Eggers, Landesgeschäftsführer des BUND SH

„Mehr geht kaum!“ freut sich Ole Eggers, Landesgeschäftsführer des BUND SH. „In der Begründung zur Ablehnung sind die wesentlichen Rechtszweifel zu der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans, die den BUND SH zur Klageerhebung veranlasst haben, vollumfänglich aufgenommen. Dem anstehenden Hauptverfahren sehen wir nun mit einer gewissen Gelassenheit entgegen“. Weiterhin betont Eggers, dass der Umweltverband trotz der rabiaten Wald- und Biotopvernichtung der JARA im Februar 2021 in der Folgezeit mehrfach das Gespräch mit dem Projektträger gesucht habe, um einen außergerichtlichen Ausgleich zu bewirken.

Christiane Schmitz-Strempel und Günter Strempel von der mit dem BUND SH kooperierenden Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg ergänzen: „Wir sind erleichtert, dass nach den vielen Jahren engagierten Widerstands endlich auch gerichtlich Klarheit über die große Bedeutung des Biotops geschaffen wurde. Wir hoffen, dass die Stadt Flensburg nun ihren B-Plan zurücknimmt und wirkungsvolle Maßnahmen ergreift um das Quellgebiet und ehemaligen Bach zu renaturieren und den für die Stadt so notwendigen Biotopverbund zu sichern.“ 

BUND

Der BUND  auf seinen sozialen Medien:
bei Twitter unter @SHBUND, bei Facebook unter @BUNDSchleswigHolstein und bei Instagram unter @bund_sh und auf seiner Website unter: https://www.bund-sh.de/


Weitere Infos zum Hintergrund der  Entscheidung des OVG:

14. Juli 2022: Die Reste des geschützten Quellbiotops werden im Auftrag der Hotel-Investoren Jan Duchkewitz und Ralf Hansen rechtswidrig weggebaggert. – Foto: Günter Strempel

Der BUND und die BI Bahnhofsviertel sammelten bereits seit dem Jahr 2020 Belege dafür, dass sich auf dem vorgesehenen Baugelände eine schützenswerte Sickerquelle befindet. Die Ergebnisse dieser Nachforschungen wurden den Investoren mitgeteilt. Daraufhin gab es Gespräche, die bereits soweit gediehen waren, dass man sich auf einen renommierten Gutachter verständigte, der im Juli 2022 seine Arbeit aufnehmen sollte. Das allerdings wurde am 14. Juli 2022 durch eine Aktion der Investoren unmöglich gemacht, mit der sie offensichtlich Fakten schaffen wollten. Die beauftragten nämlich eine Abbruchfirma, die die Fläche mit dem geschützten Quellbiotop abbaggerte und planierte. Anschließend wurde das Ganze mit einer 50 Zentimeter dicken Sandschicht zugedeckt.

Tatort Bahnhofswald am 16. Juli 2022: Die mit Sand aufgefüllte Fläche des zerstörten und geschützten Quellbiotops – Links am Bildrand die vom Bagger zusammengeschobenen Reste der Biotop-Vegetation – Foto: Jörg Pepmeyer

Schon Monate zuvor hatte der BUND bereits Klage gegen die erteilte Baugenehmigung für das Hotel erhoben. Als Reaktion auf die Vorgänge am 14. Juli  2022 wandten sich der BUND wie auch die BI Bahnhofsviertel noch am gleichen Tag mit einem Eilantrag gegen die (sofortige) Vollziehung der Baugenehmigung an das Verwaltungsgericht in Schleswig und hatten Erfolg: der erkennende Vorsitzende Richter beurteilte die Interessen des BUND an der objektiven Rechtmäßigkeit des Baus, wobei umweltbezogene Rechtsvorschriften des Bundes, des Landes und der EU zu prüfen seien, als vorranging gegenüber dem Vollzugsinteresse der beigeladenen Immobiliengesellschaft. Das Gericht verfügte einen sofortigen Baustopp und legte bei seiner Entscheidung ebenso  maßgeblich zugrunde, dass bereits seitens der Stadt Flensburg als Antragsgegnerin ein Baustopp verfügt worden sei.

Mit dem Beschluss vom 26. Mai 2023 bestätigt das Oberverwaltungsgericht nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 14. Juli, macht aber in seiner ganz am Ende dieses Beitrags folgenden Pressemitteilung explizit deutlich, dass der Bebauungsplan „Hauptpost“ (303) und die Baugenehmigung für das Hotelprojekt angesichts der naturrechtlichen Verstöße insgesamt rechtswidrig sind und somit nicht umgesetzt werden dürfen.

Ehemaliges Quellgebiet und Biotop im Bahnhofswald. Ursprünglich führte sogar eine Bach durch das Gebiet, der später verrohrt wurde. Nach Ansicht der Stadt Flensburg nicht schützenswert. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vollkommen anders und stellte  Anfang August 2020 das Quellgebiet unter gesetzlichen Biotopschutz .  Foto: Dr. Helmreich Eberlein

Mehr zum Eilantrag des BUND vom 14. Juli 2022 in dem Stadtblog-Beitrag vom 20. Juli 2022: Verwaltungsgericht stoppt Bauarbeiten im Bahnhofswald Flensburg – Eilantrag des BUND erfolgreich! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/20/verwaltungsgericht-stoppt-bauarbeiten-im-bahnhofswald-flensburg-eilantrag-des-bund-erfolgreich/

Und ebenso in dem Stadtblog-Beitrag vom 15.07.2022: Bahnhofswald Flensburg: Plötzlich rollen die Bagger – BUND hält dagegen! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/15/bahnhofswald-flensburg-plotzlich-rollen-die-bagger-bund-halt-dagegen/

Planentwurf Bebauungsplan „Hauptpost“ (Nr. 303) https://akopol.files.wordpress.com/2020/07/planentwurf-zur-vorlage-rv-51-2020-.pdf

Spannend auch das Entwässerungsgutachten für das Plangebiet, das auch den ehemaligen Bach erwähnt

OVG in Schleswig bestätigt Baustopp für das Hotelprojekt am Flensburger Bahnhofswald – Entscheidung des Gerichts nicht anfechtbar

Aktuell: Sickerquelle und sich neu bildendes Feuchtbiotop auf dem abgeräumten Gelände am  ehemaligen Bahnhofswald. Das Wasser läuft in einem breiten Streifen auf den oben zu sehenden Parkplatz. – Foto Günter Strempel, 25. Mai 2023.

Große Freude bei Umweltschützern und der BI Bahnhofsviertel Flensburg

Ein Beitrag von Jörg Pepmeyer

Der Baustopp für das geplante  Intercity Hotel am Flensburger Bahnhof gilt weiter. Am 26. Mai hat das Oberverwaltungsgericht in Schleswig den Beschluss der 8. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts  vom 18. Juli 2022 bestätigt. Die hatte  anläßlich eines Eilantrags und der Klage des BUND Schleswig-Holstein gegen die erteilte Baugenehmigung für das geplante Hotelprojekt  im Juli letzten Jahres einen sofortigen Baustopp angeordnet (AZ 8 B 54/22). 

„Durchgreifende Zweifel“ zur Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans

In der Pressemitteilung des OVG zu seiner Entscheidung vom Freitag heißt es dazu: „Nach umfänglicher Prüfung teilt das Gericht vor allem die natur- und artenschutzrechtlichen Bedenken, die der BUND (als Antragsteller und Kläger), der NABU und eine Bürgerinitiative schon gegen den Bebauungsplan Nr. 303 „Hauptpost“ und gegen die auf dieser Grundlage im Januar 2021 von der Stadt Flensburg erteilte Baugenehmigung erhoben hatten.“ Das Gericht macht deutlich, dass  insbesondere an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans  „durchgreifende Zweifel“ bestünden. So heißt es weiter in der Mitteilung: „Er verstoße voraussichtlich gegen den gesetzlichen Biotopschutz – unter anderem deshalb, weil Hinweisen auf die Existenz einer oder gar mehrerer Quellen im Baufeld des geplanten Hotels nicht ausreichend nachgegangen worden sei. Ferner fehle es an ausreichenden Schutzvorkehrungen im Interesse des Artenschutzes, insbesondere der im Stadtgebiet selten vorzufindenden Brutvögel und einiger streng geschützter Fledermausarten, für die das Plangebiet mit teilweise altem Baumbestand als Teil eines innerstädtischen Biotopverbundsystems bedeutsam sei.“ Und geradezu eine Klatsche für die Planungsabteilung des Rathauses und die Stadt Flensburg: „Schließlich sei nicht nachvollziehbar, dass die Stadt das Interesse des Investors an der Errichtung einer Parkpalette und eines Hotels als gewichtiger eingestuft habe als das öffentliche Interesse am Erhalt der im Plangebiet liegenden Waldfläche als hochwertigen Lebensraum für verschiedene, teils streng geschützte Tier- und Pflanzenarten.“  Und abschließend heißt es: „Der heutige Beschluss des OVG zum Baustopp ist nicht anfechtbar.“ (Die Pressemitteilung des OVG steht ganz am Ende dieses Beitrags zur Ansicht und zum Download bereit)

Große Freude und Genugtuung bei der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg

Die Entscheidung des Gerichts hat bei den Umweltaktivisten der BI Bahnhofsviertel geradezu Feierlaune ausgelöst. Günter Strempel, Sprecher der BI, in einem Statement am Freitagabend: „Es herrscht große Freude bei uns, dass das lange Durchhalten und der jahrelange Kampf der Bürgerinitiative gegen das Bauprojekt sich als erfolgreich erwiesen haben. Wir haben das insbesondere auch der Zusammenarbeit mit dem BUND Schleswig-Holstein zu verdanken.“ Christiane Schmitz-Strempel, Sprecherin der BI, ist vor allem von der Begründung des Oberverwaltungsgerichts beeindruckt, das „durchgreifende Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans deutlich machte.  Christiane Schmitz-Strempel: „Für uns als BI scheint mit der Entscheidung des OVG eine klare Wegweisung vorgezeichnet, nämlich dass auf diesem Gelände weder ein Hotel, noch ein anderes Bauprojekt realisert werden darf.“ Und Günter Strempel schließt mit einer klaren Forderung an Stadt und Investoren: „Die Natur, deren übergeordnete Bedeutung das Gericht mit seinem Beschluss ausdrücklich anerkennt, sollte zu ihrem Recht kommen.  Wir fordern als BI daher, dass das Gelände unter Erhalt der dortigen Quellen renaturiert und unter dauerhaften Schutz gestellt wird.“

Riesenblamage für Investoren und Stadt Flensburg

Für die beiden Flensburger Hotel-Investoren Jan Duschkewitz und Ralf Hansen, wie auch die Stadt Flensburg ist der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und der weiterhin geltende Baustopp geradezu der SUPER-GAU, denn eine Wiederaufnahme der Bauarbeiten für das Hotelprojekt ist derzeit völlig ausgeschlossen. Entsprechende Planungen der Investoren sind somit obsolet und nicht mehr umsetzbar. Allerdings dürfte dies auch angesichts der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wohl das endgültige Aus für das geplante Intercity Hotel sein. Das Ganze könnte zudem mit teuren Regressforderungen  der Investoren an die Stadt Flensburg enden, denn die hatte das Gelände mit seinem Quellgebiet als nicht schutzwürdig eingestuft und den rechtlich zweifelhaften Bebauungsplan gegen erheblichen Widerstand von etlichen Kommunalpolitikern und zahlreichen Umweltschützern durch die politischen Gremien gepeitscht.  Wollte man den Investoren damit einen besonderen Gefallen erweisen? Diese Frage und warum sollte schleunigst von den Beteiligten beantwortet werden.

Weitere Infos zum Hintergrund der heutigen Entscheidung des OVG:

14. Juli 2022: Die Reste des geschützten Quellbiotops werden im Auftrag der Hotel-Investoren Jan Duchkewitz und Ralf Hansen rechtswidrig weggebaggert. – Foto: Günter Strempel

Der BUND und die BI Bahnhofsviertel sammelten bereits seit dem Jahr 2020 Belege dafür, dass sich auf dem vorgesehenen Baugelände eine schützenswerte Sickerquelle befindet. Die Ergebnisse dieser Nachforschungen wurden den Investoren mitgeteilt. Daraufhin gab es Gespräche, die bereits soweit gediehen waren, dass man sich auf einen renommierten Gutachter verständigte, der im Juli 2022 seine Arbeit aufnehmen sollte. Das allerdings wurde am 14. Juli 2022 durch eine Aktion der Investoren unmöglich gemacht, mit der sie offensichtlich Fakten schaffen wollten. Die beauftragten nämlich eine Abbruchfirma, die die Fläche mit dem geschützten Quellbiotop abbaggerte und planierte. Anschließend wurde das Ganze mit einer 50 Zentimeter dicken Sandschicht zugedeckt.

Schon Monate zuvor hatte der BUND bereits Klage gegen die erteilte Baugenehmigung für das Hotel erhoben. Als Reaktion auf die Vorgänge am 14. Juli  2022 wandten sich der BUND wie auch die BI Bahnhofsviertel noch am gleichen Tag mit einem Eilantrag gegen die (sofortige) Vollziehung der Baugenehmigung an das Verwaltungsgericht in Schleswig und hatten Erfolg: der erkennende Vorsitzende Richter beurteilte die Interessen des BUND an der objektiven Rechtmäßigkeit des Baus, wobei umweltbezogene Rechtsvorschriften des Bundes, des Landes und der EU zu prüfen seien, als vorranging gegenüber dem Vollzugsinteresse der beigeladenen Immobiliengesellschaft. Das Gericht verfügte einen sofortigen Baustopp und legte bei seiner Entscheidung ebenso  maßgeblich zugrunde, dass bereits seitens der Stadt Flensburg als Antragsgegnerin ein Baustopp verfügt worden sei.

Mit dem Beschluss vom 26. Mai 2023 bestätigt das Oberverwaltungsgericht nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 14. Juli, macht aber explizit deutlich, dass der Bebauungsplan „Hauptpost“ (303) und die Baugenehmigung für das Hotelprojekt angesichts der naturrechtlichen Verstöße insgesamt rechtswidrig sind und somit nicht umgesetzt werden dürfen.

Ehemaliges Quellgebiet und Biotop im Bahnhofswald. Ursprünglich führte sogar eine Bach durch das Gebiet, der später verrohrt wurde. Nach Ansicht der Stadt Flensburg nicht schützenswert. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vollkommen anders und stellte  Anfang August 2020 das Quellgebiet unter gesetzlichen Biotopschutz .  Foto: Dr. Helmreich Eberlein

Mehr zum Eilantrag des BUND vom 14. Juli 2022 in dem Stadtblog-Beitrag vom 20. Juli 2022: Verwaltungsgericht stoppt Bauarbeiten im Bahnhofswald Flensburg – Eilantrag des BUND erfolgreich! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/20/verwaltungsgericht-stoppt-bauarbeiten-im-bahnhofswald-flensburg-eilantrag-des-bund-erfolgreich/

Und ebenso in dem Stadtblog-Beitrag vom 15.07.2022: Bahnhofswald Flensburg: Plötzlich rollen die Bagger – BUND hält dagegen! unter: https://akopol.wordpress.com/2022/07/15/bahnhofswald-flensburg-plotzlich-rollen-die-bagger-bund-halt-dagegen/

Planentwurf Bebauungsplan „Hauptpost“ (Nr. 303) https://akopol.files.wordpress.com/2020/07/planentwurf-zur-vorlage-rv-51-2020-.pdf

Spannend auch das Entwässerungsgutachten für das Plangebiet, das auch den ehemaligen Bach erwähnt

 

Bahnhofswald Flensburg – #BaWa Crowdfunding

Die Bürgerinitiative startet durch!

Über Hotel – und Parkhausbau ist längst noch nicht entschieden – die Klage des BUND läuft. Außerdem: Ende Februar wurde zwar blindwütig und unrechtmäßig abgeholzt, aber ein Großteil des Bahnhofswaldes ist immer noch da (durch die Investorenpläne allerdings ebenso bedroht).

Deshalb: Alle, die sich für das weitere Schicksal des Bahnhofswaldes und den aktuellen Stand der Dinge interessieren, finden hier die gänzlich neu eingerichtete Webseite: Bahnhofsviertel Flensburg | Offizielle Website der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg

Die BI braucht Eure Unterstützung!

Die BI teilt sich die Kosten für die oben erwähnte Klage mit dem BUND, aber die anstehenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten sind erheblich. Daher haben die Mitstreiter:innen der BI ein neues Crowdfunding begonnen:  https://www.gofundme.com/f/bawa-retten

„Tag des Waldes“

Flensburg beging am Montag (22.3.2021) so den internationalen „Tag des Waldes“

„So wird der Hotelbau ausschließlich auf bereits versiegelten Flächen vorgenommen“
(Simone Lange am 18.3.2021 vor der Ratsversammlung)

Die Investoren sprechen von „gezielter Baumentnahme – keine Rodung“

Bild und Text: Dr. Helmreich Eberlein / Gerhard Schroeder

Wer schmeißt denn da mit Lehm…

Pressemitteilung,  Flensburg, 18.3.2021

Im Rahmen einer Aktuellen Stunde nimmt unsere Oberbürgermeisterin Stellung zum Thema Bahnhofswald. Sie fordert eindringlich dazu auf, mutwillige Unterstellungen zu unterlassen und ein Ende der “größtmöglichen Schlammschlacht”.

Ganz im Sinne der Faktenbezogenheit, die unsere Oberbürgermeisterin anmahnt, bitten wir nun darum, die von ihr angeführte Liste der sogenannten “Fake-News” einmal genau anzusehen.

Die Oberbürgermeisterin nennt sechs Beispiele, wir greifen vier davon heraus:

1. Nein, ich bin am Tag des 19.2. nicht an der Mahnwache gewesen.

Tatsache ist: Frau Lange war am Abend des 19.2. zusammen mit dem Einsatzleiter der Polizei in der Bahnhofsstraße und hat mit Besetzer:innen und Mitgliedern der Bürgerinitiative diskutiert. (Siehe Foto). Auf der Homepage der Stadt hat die Oberbürgermeisterin inzwischen das angegebene Datum auf den 18.2. verändert. Aber: „Es gilt das gesprochene Wort!“ Gesprochen wie zunächst geschrieben hat sie vom 19.2.

2. Nein, es gab nie eine Zusage, das Grundstück nicht zu räumen.

Tatsache ist: Umgeben von etlichen Zeugen hat Frau Lange am 19.2. bei eben dieser Gelegenheit den Baumbesetzer:innen gegenüber die Zusicherung gegeben, dass im Monat Februar keine Räumung erfolgen wird. Bereits am Folgetag wurde aber das Amtshilfegesuch für die Räumung gestellt, diese erfolgte am Tag danach.

3. Nein, es hat keine rechtswidrige Baugenehmigung gegeben.

Was hat es mit einer “Fake-News” zu tun, wenn wir in Übereinstimmung mit unserem Anwalt zu der Einschätzung gelangen, die Baugenehmigung sei nicht rechtmäßig erfolgt? Diesem Befund liegen sachliche Erwägungen zugrunde, seine Berechtigung wird eine juristische Prüfung erweisen. Mit einer mutwilligen Unterstellung hat das rein gar nichts zu tun. 

4. Nein, es hat keine unzulässigen Fällungen gegeben.

Hier gilt Gleiches wie unter Punkt 3. Unabhängig davon war es laut B-Plan selbst bei Ausnahmegenehmigung für eine Verlängerung der Fällzeit unzulässig, die Habitat-geeigneten Bäume zu fällen, ohne zuvor Ersatz-Quartiere für die Fledermäuse zu schaffen. Dies war nicht erfolgt.

Ebenfalls in dieser Aktuellen Stunde wiederholt Frau Lange die Aussage, der Hotelbau werde “ausschließlich auf versiegelten Flächen vorgenommen“. Wir verzichten darauf, diese fern jeder Wahrheit (somit wohl im Bereich einer Fake-News) liegende Feststellung zu kommentieren. Ein Blick auf die offizielle Planskizze zum Hotelprojekt (Siehe Abbildung) oder anschaulicher noch ein Blick durch den Bauzaun auf die Rodungsfläche genügt, um den Wahrheitsgehalt dieser Behauptung zu ermessen – er liegt bei Null.

Fazit: Das Vorgehen der Oberbürgermeisterin folgt strikt der Devise, Angriff sei die beste Form der Verteidigung. Sie selbst trifft nachweislich Falschaussagen, unterstellt aber ihren Kritikern, Fake-News zu verbreiten. Während sie ein ehrliches Miteinander anmahnt, stellt sie gleichzeitig diejenigen, die ihre Vorgehensweise kritisieren, in die Querulanten- und Nestbeschmutzerecke. 

Sehr viele Flensburger:innen haben sich für das Fortbestehen des Bahnhofswaldes und damit für eine Lösung des Konflikts im Sinne des Klima- und Artenschutzes eingesetzt. Ihnen allen müssen die Appelle der Oberbürgermeisterin wie Hohn in den Ohren klingen.

Tiny Forests – andere Städte machen es vor

In Wattenscheid (Bochum) freuen sich Städte und Anlieger darüber….
Weitere Beispiele Indien, Amsterdam, Eberswalde…

„Kleiner Urwald mitten in Bochum“ von Solveig Bader.
Eine ungenutzte Brachfläche in Bochum soll zu einem Miniwald aufgeforstet werden. Anders als in Parks werden viele verschiedene Pflanzen und Bäume möglichst dicht angepflanzt. Solveig Badern – ein Beitrag im WDR.

https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-morgenecho-westblick/audio-kleiner-urwald-mitten-in-bochum-100.html

In den 70er Jahren wurde in Engelsby ein Park (gegen „Investoren“) gegründet. Der Trick: Man denkt, man sei auf einer Waldlichtung. Aber der Park ist „tiny“. Dahinter sind überall Häuser. Es ist trotzdem eine Öko-Oase, ein Platz für Kinder und Spaziergänger…

Bürgerpark Twedt, Engelsby
Der Bürgerpark wurde in den 70er Jahren aus einer Wiese mit Obstbäumen zu einer von inzwischen hohen Bäumen umstandenen Lichtung umgewandelt (Trögelsbyer Straße gegenüber Lidl)

Simone Lange liegt falsch

Stadtblog Flensburg

Ein Kommentar von Jörg Pepmeyer

In einer Aktuellen Stunde aus Anlass der heutigen Sitzung der Ratsversammlung hat die Flensburger Oberbürgermeisterin Stellung zum Thema Bahnhofswald genommen (Mehr dazu hier). In ihrer Darstellung der Dinge und Abläufe wie auch der polizeilichen Räumung und Rodung behauptete sie unter anderem, sie sei nicht am 19.2. abends an der Mahnwache beim Bahnhofswald gewesen. Das ist nicht richtig. Davon gibt es sogar Fotos und genügend Menschen, die das bezeugen können. Und unabhängig von der Kritik der Bürgerinitiative und BaumbesetzerInnen entspricht die Behauptung der Oberbürgermeisterin: „So wird der Hotelbau ausschließlich auf bereits versiegelten Flächen vorgenommen, um nur ein Beispiel zu nennen.“ ebensowenig den Tatsachen. Sehr wohl wird das Hotel auf Flächen gebaut, die bisher nicht versiegelt waren, siehe dazu auch die offizielle Planskizze der Stadt zum Baumkataster, deren Darstellung allerdings erhebliche Fehler bzw. Ungenauigkeiten aufweist, die möglicherweise Simone Lange übersehen hat. Anschließend zum Vergleich die…

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BUND weist Stadt Flensburg auf mangelnde Beachtung der Rechtslage hin

Die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Bund für Umwelt und Naturschutz Landesverband Schleswig-Holstein (BUND-SH) und der Stadt Flensburg bezüglich des geplanten Hotelneubaus am Bahnhof gehen in eine neue Runde: In einem anwaltlichen Schreiben an die Flensburger Oberbürgermeisterin Simone Lange und die Immobilien-Investoren Ralf Hansen und Jan Duschkewitz weist der BUND darauf hin, dass die Erteilung der Baugenehmigung für das Bahnhofshotel und die damit verbundene Fällung der Bäume nicht rechtmäßig erfolgte.

Fällung eines für Fledermäuse wichtigen und geschützten Habitatbaums am Bahnhofswald – Foto: Dr. Helmreich Eberlein

In mehreren Pressemeldungen wurde seitens der Stadt und der Investoren betont, dass alle Genehmigungen zur Fällung der Bäume vorlagen. „Es mag ja sein, dass die Investoren die Genehmigungen von der Stadt erhalten haben, die Frage ist aber, ob diese rechtmäßig waren?“ hinterfragt Carl-Heinz Christiansen vom BUND-Landesvorstand die Situation. Der BUND-SH hat im November gegen die Waldumwandlungsgenehmigung Widerspruch eingelegt. Da sich die Umwandlungsgenehmigung aber auch auf das Hotel bezieht und der Widerspruch noch nicht entschieden wurde, besteht seine aufschiebende Wirkung fort. „Die Zitate in der Presse von Vertretern der Stadt erwecken den Eindruck, dass dies nicht überall präsent ist“, so heißt es im Anwaltsschreiben. Weiter wird dort ausgeführt, „(…) dass die Waldfläche erst unmittelbar vor der Verwirklichung der anderen Nutzung abgeholzt und gerodet werden darf. Dies setzt voraus, dass eine rechtskräftige Baugenehmigung für die beiden Bauvorhaben (also Hotel und Parkhaus) vorliegt. Eine Baugenehmigung liegt bisher jedoch nur für das Hotel vor. Sie ist zudem nicht rechtskräftig.“

„Wir erkennen seitens der Stadt eine unangebrachte Verzögerungs- und Verhinderungstaktik“, so der BUND-Landesgeschäftsführer Ole Eggers, „denn die Unterlagen zur Baugenehmigung wurden unserem Anwaltsbüro erst nach mehrmaliger Aufforderung und dann unvollständig übermittelt“. So wurde erst nach Herausgabe der Baugenehmigung ersichtlich, dass die Vorlage eines Gutachtens zum Nachweis des Erhalts einer Quelle und der Hangfestigkeit gefordert wird. Dieses hydrogeologische Gutachten soll laut der Investoren erst jetzt in Auftrag gegeben werden. „Da durch das Abholzen der Bäume bereits Tatsachen geschaffen wurden, gehen sie wohl von einem für sie positiven Ergebnis des Gutachtens aus. Das Gutachten erhält dadurch bereits jetzt den Beigeschmack eines Gefälligkeitsgutachtens,“ stellt Christiansen fest. Auch das Fällen der sogenannten Habitatbäume Ende Februar zum Schutz der Fledermäuse erfolgte unrechtmäßig. Denn gemäß artenschutzrechtlicher Auflage hätten vor deren Fällung Ersatzquartiere geschaffen werden müssen, was nicht geschehen ist. Eine Ausnahmegenehmigung zur Fällung durch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Flensburg hätte also nicht erteilt werden dürfen.

Trotz naturrechtlichem Schutz dem Erdboden gleichgemacht: Ehemaliges Quellgebiet und Feuchtbiotop im Bahnhofswald – Die Stadt Flensburg bestritt die Existenz einer Quelle und berief sich auf eigene Gutachten. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vollkommen anders und stellte das Quellgebiet am 5. August 2020 unter gesetzlichen Biotopschutz. – Foto: Dr. Helmreich Eberlein, Anfang Mai 2020

Jetzt ist es raus!

So langsam fügen sich die Puzzle-Teile zusammen. Die Vorgänge rund um die Räumung und Rodung des Bahnhofswaldes erschienen zunächst kaum zu durchschauen. Nun aber treten die Hintergründe der Ereignisse mehr und mehr ans Licht.

Jetzt hat die Stadt zugegeben, dass sie eine Ausnahmegenehmigung zur Fällung der Bäume über 50 cm Stammdurchmesser erteilt hatte – das war vor 8 Monaten noch im B-Plan verboten worden als Konsequenz des Tötungsverbots nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die Oberbürgermeisterin hatte noch auf der Ratsversammlung am 18. Februar die gezielte Einwohner-Frage nach so einer Genehmigung nicht klar beantwortet. Zu diesem Zeitpunkt aber muss die Genehmigung schon erteilt gewesen sein. Nicht der einzige Fall, wo die Aussagen der Oberbürgermeisterin getäuscht haben. Die Folge war, dass mit großer Wahrscheinlichkeit streng geschützte Fledermäuse durch Fällung ihrer Bäume und unmittelbar anschließendes Schreddern getötet wurden! Professionelle Fällbegleitung, die das Überleben der Tiere hätte gewährleisten können, blieb aus. Nicht das einzige bewusste Verbrechen im Verlauf dieser Ereignisse …

Wenn aber die Stadt eine solche Ausnahme-Genehmigung erteilt hatte, bis zum 28. Februar zu fällen, dann war doch offensichtlich geplant, im Februar zu räumen und zu roden – anderes hätte keinen Sinn gehabt.
Und dass die Oberbürgermeisterin noch am 19. Februar öffentlich sagte, eine Räumung sei „unverantwortlich“ wegen der Pandemie-Situation, war das dann nur leeres Gerede und Augenwischerei? War also ihr am Abend des 19. Februar in aller Öffentlichkeit gegebenes Versprechen, in den nächsten Tagen werde es keine Räumung oder Rodung geben, schon zu diesem Zeitpunkt gelogen? Man kann ja auch nicht ohne einige Tage Vorlauf 500 Polizisten aus drei Ländern heranschaffen und für drei Tage in Hotels unterbringen, die erst aus dem Lockdown geholt werden mussten. Schon das beweist die längere Planung der Räumung für dieses Wochenende.

Und dann kam heraus, dass die nächtliche Ausgangssperre in Flensburg ab dem 20. Februar „ein ausdrücklicher Wunsch der Stadt Flensburg“ war. Für die Pandemie-Bekämpfung war das unsinnig – zwischen 21 Uhr und 5 Uhr war sowieso niemand auf der Straße, alle Restaurants, Bars, Kinos, Events waren zu! Die Ausgangssperre wurde denn auch schon am 25. Februar nicht mehr als erforderlich angesehen und ihre Aufhebung angekündigt – obwohl tags zuvor 32 Neuinfektionen erkannt worden waren, deutlich mehr als die 8 – 23 in den Tagen vor dem Verkünden der Ausgangssperre!

Frage: Was war dann der Grund für diese bis dahin in Schleswig-Holstein für nutzlos erachtete Maßnahme? Nur das: Sie bildete die absurde Begründung für die Räumung der Baumhäuser! Das machte zwar keinen Sinn als Corona-Schutzmaßnahme, denn die Baumbesetzer*innen konnten nachts in ihren Baumhäusern bestimmt nicht so viele Leute anstecken wie die Menschenansammlungen auf beiden Seiten des Bauzaunes, die durch die Räumung und Rodung vier Tage lang provoziert wurden. Aber die Ausgangssperre war die offizielle Begründung für die Durchführung der Räumung zu exakt diesem nach Maßgabe der herrschenden Infektionszahlen denkbar ungeeigneten Zeitpunkt. Und sie war offensichtlich schon am 17.Februar geplant, dem Zeitpunkt der Verkündung der Ausgangssperre. Man kommt kaum daran vorbei, dass die Oberbürgermeisterin die ganze Stadt eine Woche lang mit ihrer Ausgangssperre in Geiselhaft genommen hat, nur um einen einen absurden Vorwand für die Räumung zu konstruieren, die sie selbst nach Lage der Dinge für „unverantwortlich“ erklärt hatte und weiter so bezeichnete!!

Aber wenn die Räumung seit dem 17. Februar geplant war, warum mussten dann die Investoren mit ihrer Privatarmee von „FlensEvent“ am 19. Februar anrücken? Das kann man sich zu Recht fragen! Vor dem Rechtsausschuss des Landtages wurde deutlich, dass in den 10 Tagen vor den Ereignissen enger Kontakt zwischen der Stadt und den Anwälten der Investoren bestand. Für den 19. Februar war ein Treffen zwischen der Oberbürgermeisterin und den Investoren geplant, auf dem das Vorgehen besprochen werden sollte. Sind die Investoren bewusst vorgeschickt worden, um der Oberbürgermeisterin ein Alibi zu verschaffen? Oder sind sie ihr zuvorgekommen, weil sie nicht genug eingeweiht waren und die Nerven verloren haben?

Andererseits: Ein solches Auftreten eines privaten Sicherheitsdienstes in der Öffentlichkeit muss dem Ordnungsamt 14 Tage zuvor angezeigt werden – schwer vorstellbar, dass die Oberbürgermeisterin nichts davon erfahren haben sollte!! Also abgekartetes Spiel? Oder haben die Investoren auch diese Verpflichtung zur Einhaltung der Anmeldefrist missachtet? So wie sie das Tötungsverbot des BNatSchG, das Gewaltmonopol der Polizei, die Lebensgefahr für die Baumbesetzer*innen beim Ansägen der besetzten Bäume, die Lebensgefahr für Menschen auf der Bahnhofstraße, wenn angesägte Bäume auf sie fallen sollten, das Verbot der Freiheitsberaubung, das Verbot der Belichtung des Hang-Habitats und die Gefahren für die Pandemie-Situation in Flensburg allesamt missachtet haben?

Dr. med. Helmreich Eberlein, Günter Strempel und Christiane Schmitz-Strempel