Wer schmeißt denn da mit Lehm…

Pressemitteilung,  Flensburg, 18.3.2021

Im Rahmen einer Aktuellen Stunde nimmt unsere Oberbürgermeisterin Stellung zum Thema Bahnhofswald. Sie fordert eindringlich dazu auf, mutwillige Unterstellungen zu unterlassen und ein Ende der “größtmöglichen Schlammschlacht”.

Ganz im Sinne der Faktenbezogenheit, die unsere Oberbürgermeisterin anmahnt, bitten wir nun darum, die von ihr angeführte Liste der sogenannten “Fake-News” einmal genau anzusehen.

Die Oberbürgermeisterin nennt sechs Beispiele, wir greifen vier davon heraus:

1. Nein, ich bin am Tag des 19.2. nicht an der Mahnwache gewesen.

Tatsache ist: Frau Lange war am Abend des 19.2. zusammen mit dem Einsatzleiter der Polizei in der Bahnhofsstraße und hat mit Besetzer:innen und Mitgliedern der Bürgerinitiative diskutiert. (Siehe Foto). Auf der Homepage der Stadt hat die Oberbürgermeisterin inzwischen das angegebene Datum auf den 18.2. verändert. Aber: „Es gilt das gesprochene Wort!“ Gesprochen wie zunächst geschrieben hat sie vom 19.2.

2. Nein, es gab nie eine Zusage, das Grundstück nicht zu räumen.

Tatsache ist: Umgeben von etlichen Zeugen hat Frau Lange am 19.2. bei eben dieser Gelegenheit den Baumbesetzer:innen gegenüber die Zusicherung gegeben, dass im Monat Februar keine Räumung erfolgen wird. Bereits am Folgetag wurde aber das Amtshilfegesuch für die Räumung gestellt, diese erfolgte am Tag danach.

3. Nein, es hat keine rechtswidrige Baugenehmigung gegeben.

Was hat es mit einer “Fake-News” zu tun, wenn wir in Übereinstimmung mit unserem Anwalt zu der Einschätzung gelangen, die Baugenehmigung sei nicht rechtmäßig erfolgt? Diesem Befund liegen sachliche Erwägungen zugrunde, seine Berechtigung wird eine juristische Prüfung erweisen. Mit einer mutwilligen Unterstellung hat das rein gar nichts zu tun. 

4. Nein, es hat keine unzulässigen Fällungen gegeben.

Hier gilt Gleiches wie unter Punkt 3. Unabhängig davon war es laut B-Plan selbst bei Ausnahmegenehmigung für eine Verlängerung der Fällzeit unzulässig, die Habitat-geeigneten Bäume zu fällen, ohne zuvor Ersatz-Quartiere für die Fledermäuse zu schaffen. Dies war nicht erfolgt.

Ebenfalls in dieser Aktuellen Stunde wiederholt Frau Lange die Aussage, der Hotelbau werde “ausschließlich auf versiegelten Flächen vorgenommen“. Wir verzichten darauf, diese fern jeder Wahrheit (somit wohl im Bereich einer Fake-News) liegende Feststellung zu kommentieren. Ein Blick auf die offizielle Planskizze zum Hotelprojekt (Siehe Abbildung) oder anschaulicher noch ein Blick durch den Bauzaun auf die Rodungsfläche genügt, um den Wahrheitsgehalt dieser Behauptung zu ermessen – er liegt bei Null.

Fazit: Das Vorgehen der Oberbürgermeisterin folgt strikt der Devise, Angriff sei die beste Form der Verteidigung. Sie selbst trifft nachweislich Falschaussagen, unterstellt aber ihren Kritikern, Fake-News zu verbreiten. Während sie ein ehrliches Miteinander anmahnt, stellt sie gleichzeitig diejenigen, die ihre Vorgehensweise kritisieren, in die Querulanten- und Nestbeschmutzerecke. 

Sehr viele Flensburger:innen haben sich für das Fortbestehen des Bahnhofswaldes und damit für eine Lösung des Konflikts im Sinne des Klima- und Artenschutzes eingesetzt. Ihnen allen müssen die Appelle der Oberbürgermeisterin wie Hohn in den Ohren klingen.

Jetzt ist es raus!

So langsam fügen sich die Puzzle-Teile zusammen. Die Vorgänge rund um die Räumung und Rodung des Bahnhofswaldes erschienen zunächst kaum zu durchschauen. Nun aber treten die Hintergründe der Ereignisse mehr und mehr ans Licht.

Jetzt hat die Stadt zugegeben, dass sie eine Ausnahmegenehmigung zur Fällung der Bäume über 50 cm Stammdurchmesser erteilt hatte – das war vor 8 Monaten noch im B-Plan verboten worden als Konsequenz des Tötungsverbots nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die Oberbürgermeisterin hatte noch auf der Ratsversammlung am 18. Februar die gezielte Einwohner-Frage nach so einer Genehmigung nicht klar beantwortet. Zu diesem Zeitpunkt aber muss die Genehmigung schon erteilt gewesen sein. Nicht der einzige Fall, wo die Aussagen der Oberbürgermeisterin getäuscht haben. Die Folge war, dass mit großer Wahrscheinlichkeit streng geschützte Fledermäuse durch Fällung ihrer Bäume und unmittelbar anschließendes Schreddern getötet wurden! Professionelle Fällbegleitung, die das Überleben der Tiere hätte gewährleisten können, blieb aus. Nicht das einzige bewusste Verbrechen im Verlauf dieser Ereignisse …

Wenn aber die Stadt eine solche Ausnahme-Genehmigung erteilt hatte, bis zum 28. Februar zu fällen, dann war doch offensichtlich geplant, im Februar zu räumen und zu roden – anderes hätte keinen Sinn gehabt.
Und dass die Oberbürgermeisterin noch am 19. Februar öffentlich sagte, eine Räumung sei „unverantwortlich“ wegen der Pandemie-Situation, war das dann nur leeres Gerede und Augenwischerei? War also ihr am Abend des 19. Februar in aller Öffentlichkeit gegebenes Versprechen, in den nächsten Tagen werde es keine Räumung oder Rodung geben, schon zu diesem Zeitpunkt gelogen? Man kann ja auch nicht ohne einige Tage Vorlauf 500 Polizisten aus drei Ländern heranschaffen und für drei Tage in Hotels unterbringen, die erst aus dem Lockdown geholt werden mussten. Schon das beweist die längere Planung der Räumung für dieses Wochenende.

Und dann kam heraus, dass die nächtliche Ausgangssperre in Flensburg ab dem 20. Februar „ein ausdrücklicher Wunsch der Stadt Flensburg“ war. Für die Pandemie-Bekämpfung war das unsinnig – zwischen 21 Uhr und 5 Uhr war sowieso niemand auf der Straße, alle Restaurants, Bars, Kinos, Events waren zu! Die Ausgangssperre wurde denn auch schon am 25. Februar nicht mehr als erforderlich angesehen und ihre Aufhebung angekündigt – obwohl tags zuvor 32 Neuinfektionen erkannt worden waren, deutlich mehr als die 8 – 23 in den Tagen vor dem Verkünden der Ausgangssperre!

Frage: Was war dann der Grund für diese bis dahin in Schleswig-Holstein für nutzlos erachtete Maßnahme? Nur das: Sie bildete die absurde Begründung für die Räumung der Baumhäuser! Das machte zwar keinen Sinn als Corona-Schutzmaßnahme, denn die Baumbesetzer*innen konnten nachts in ihren Baumhäusern bestimmt nicht so viele Leute anstecken wie die Menschenansammlungen auf beiden Seiten des Bauzaunes, die durch die Räumung und Rodung vier Tage lang provoziert wurden. Aber die Ausgangssperre war die offizielle Begründung für die Durchführung der Räumung zu exakt diesem nach Maßgabe der herrschenden Infektionszahlen denkbar ungeeigneten Zeitpunkt. Und sie war offensichtlich schon am 17.Februar geplant, dem Zeitpunkt der Verkündung der Ausgangssperre. Man kommt kaum daran vorbei, dass die Oberbürgermeisterin die ganze Stadt eine Woche lang mit ihrer Ausgangssperre in Geiselhaft genommen hat, nur um einen einen absurden Vorwand für die Räumung zu konstruieren, die sie selbst nach Lage der Dinge für „unverantwortlich“ erklärt hatte und weiter so bezeichnete!!

Aber wenn die Räumung seit dem 17. Februar geplant war, warum mussten dann die Investoren mit ihrer Privatarmee von „FlensEvent“ am 19. Februar anrücken? Das kann man sich zu Recht fragen! Vor dem Rechtsausschuss des Landtages wurde deutlich, dass in den 10 Tagen vor den Ereignissen enger Kontakt zwischen der Stadt und den Anwälten der Investoren bestand. Für den 19. Februar war ein Treffen zwischen der Oberbürgermeisterin und den Investoren geplant, auf dem das Vorgehen besprochen werden sollte. Sind die Investoren bewusst vorgeschickt worden, um der Oberbürgermeisterin ein Alibi zu verschaffen? Oder sind sie ihr zuvorgekommen, weil sie nicht genug eingeweiht waren und die Nerven verloren haben?

Andererseits: Ein solches Auftreten eines privaten Sicherheitsdienstes in der Öffentlichkeit muss dem Ordnungsamt 14 Tage zuvor angezeigt werden – schwer vorstellbar, dass die Oberbürgermeisterin nichts davon erfahren haben sollte!! Also abgekartetes Spiel? Oder haben die Investoren auch diese Verpflichtung zur Einhaltung der Anmeldefrist missachtet? So wie sie das Tötungsverbot des BNatSchG, das Gewaltmonopol der Polizei, die Lebensgefahr für die Baumbesetzer*innen beim Ansägen der besetzten Bäume, die Lebensgefahr für Menschen auf der Bahnhofstraße, wenn angesägte Bäume auf sie fallen sollten, das Verbot der Freiheitsberaubung, das Verbot der Belichtung des Hang-Habitats und die Gefahren für die Pandemie-Situation in Flensburg allesamt missachtet haben?

Dr. med. Helmreich Eberlein, Günter Strempel und Christiane Schmitz-Strempel

Investoren ignorieren die Gesetze und Auflagen

Erneut verstoßen die Investoren am Bahnhofswald dreist und eklatant gegen die Artenschutzbestimmungen. Die Investoren haben scharfe Lichtstrahler auf dem Dach des Hauptpost-Gebäudes angebracht, die Tag und Nacht den bewaldeten Hang zur Schleswiger Straße (und die Wohngebäude dort) anstrahlen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Verbot, den bewaldeten Hang mit dem Fledermaus-Habitat direkt zu beleuchten, wie es im B-Plan 303 Hauptpost festgelegt ist

6.10 Artenschutzrechtliche Maßnahmen (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)

Bauzeitenregelung
Bäume mit einem Baumdurchmesser von mindestens 50 cm in 1 Meter Höhe dürfen abweichend von der gesetzlich vorgeschriebenen Fällfrist nur im Zeitraum mit der geringsten zu erwartenden Fledermausaktivität vom 1. Dezember bis zum 30. Januar des Folgejahres gefällt werden. Ausnahmsweise sind Fällungen auch außerhalb der Frist möglich, sofern die Genehmigungen der zuständigen Behörden vorliegen (gem. § 67 BNatSchG).

Minimierung von Lichtemissionen
Zur Minimierung von Lichtemissionen (Vermeidung von negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Tierwelt) …. Die Abstrahlung von Licht nach oben und und in Richtung des Gehölzbestandes sind durch die Verwendung von Lichtleitblechen vollständig zu unterbinden.
Lichtpunkthöhen > 8 m über Gelände sind ebenfalls unzulässig. Nicht zwingend erforderliche Lichteinträge in die privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Naturnahe Gehölzfläche“ sowie die Maßnahmenfläche sind zwingend zu vermeiden.

Nach dem Fällen von Bäumen, die seit dem 1. Februar laut Bebauungsplan nicht hätten gefällt werden dürfen, und dem Schreddern dieser Bäume ohne eine Untersuchung auf vorhandene Fledermäuse entgegen dem Tötungsverbot des §44 BNSchG („Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,…) ist das bereits das dritte Mal innerhalb von nur 2 Wochen, dass die Investoren die Naturschutzgesetze und die ihnen gemachten Auflagen hemmungslos ignorieren. 

Kann man solchen Leuten noch vertrauen? Sie beweisen von Mal zu Mal überdeutlich, dass ihnen ihre Privatinteressen über alle Gesetze gehen, dass sie nicht gewillt sind, sich an die erteilten Auflagen zu halten oder die Gesetze zu beachten.

Die Liste der Gründe, weshalb ihnen sofort die Baugenehmigung entzogen werden muss, wird immer länger!

Amateurfoto. Lichtstrahlen auf dem Gebäude der Hauptpost in Richtung Wald und Wohnhäuser auf dem Hang.

„Wer möchte leben ohne den Trost der Bäume!“ (Günter Eich)

Nach der Räumung und Rodung eines großen Teils des Bahnhofswaldes am vergangenen Wochenende haben die Bürgerinitiative Bahnhofsviertel und die Böömdörper ihre über fünf Monate durchgehaltene Mahnwache an der Bahnhofstraße beendet. Dies in Form einer würdevollen und bewegenden Trauer-Zeremonie, bei der Pastorin Veronika Landbeck, Thomas Gädecke, Günter Strempel und Sabine Scholl tröstende Worte für die Versammelten fanden.

„Trotz allem unglaublichen Einsatz haben wir die Bäume nicht retten können – aber es war keinesfalls umsonst!“ Die entstandene Gemeinschaft, die vielen Gespräche mit Passant:innen wirken fort. Diese Menschen werden auf die Äußerungen der Investoren und der Verwaltung nicht mehr hereinfallen. Und es gibt weiterhin viel zu tun, um den Rest des Waldes zu retten und eine Wende in der Stadtentwicklung zu erreichen, so dass Naturschutz einen ganz anderen Stellenwert bekommt. Der Kampf geht weiter – in anderer Form.

An dem Bauzaun wurden zahlreiche Trauerkränze angebracht mit den Steckbriefen der gefällten Bäume, sowie Traueranzeigen für das zerstörte Habitat.

Fotos: BI Bahnhofsviertel Flensburg

Ein Kranz für jeden der gefällten Bäume.
Ein Kranz Im Gedenken an jeden einzelnen gefällten Baum.
Der Platz, an dem die Bäume an der Bahnhofstraße standen. Eine Riesenlücke, bereit mit viel Beton geschlossen zu werden. Massive und brachiale Stadtentwicklung.

Brief an die Untere Naturschutzbehörde der Stadt

Absender Dr. med. Helmreich Eberlein, Flensburg

Sehr geehrter Herr Neuendorf,
Herr Claus Kühne hat mir erzählt, dass Sie ihm heute gesagt hätten, das Fällverbot aus dem B-Plan 303 Hauptpost gelte nur für solche Bäume über 50 cm Stammdurchmesser, die Spalten aufweisen.
Ich bin entsetzt, dass Sie als der Zuständige für das Durchsetzen des Artenschutzes in Flensburg anscheinend den Wortlaut des B-Planes nicht kennen! Und dass Sie anscheinend nicht wissen, dass heute ein Baum gefällt wurde, der sowohl über 50 cm Stammdurchmesser als auch Spalten besitzt. Schauen Sie das dokumentarische Foto an, das ich anhänge, aufgenommen während der Fällung des Baumes Nr. 85 aus dem Baumkataster. Vergrößern Sie es gerne! Wenn der Baum keine Spalten hat, dann gibt es so etwas gar nicht!

Die einschlägigen Sätze aus dem B-Plan 303 Hauptpost lauten: 
„6.10 Artenschutzrechtliche Maßnahmen (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB).

Bauzeitenregelung
Bäume mit einem Baumdurchmesser von mindestens 50 cm in 1 Meter Höhe dürfen abweichend von der gesetzlich vorgeschriebenen Fällfrist nur im Zeitraum mit der geringsten zu erwartenden Fledermausaktivität vom 1. Dezember bis zum 30. Januar des Folgejahres gefällt werden. Ausnahmsweise sind Fällungen auch außerhalb der Frist möglich, sofern die Genehmigungen der zuständigen Behörden vorliegen (gem. § 67 BNatSchG).“

Hat eine solche Ausnahme-Genehmigung vorgelegen?
Erteilt wann und durch wen?


Dies ist ein Auskunftsersuchen nach Informationszugangsgesetz! – Wenn es keine gab, werden Sie das Vorgehen sanktionieren? Und wie? Werden Sie sicherstellen, dass die beiden im Bereich des Hotelbaus verbliebenen Bäume mit über 50 cm Stammdurchmesser (Nr. 68 und 69 nach Baumkataster) stehen bleiben?

Im Übrigen sind auch in den vorliegenden Gutachten für den B-Plan 303 die Spalten in Baum Nr. 85 beschrieben. Im Baumkataster vom 20.2.2018 (Autor Dipl. ing. Stefan Vetteriek) heißt es über diesen Baum: „Baum 85 Schadstufe: Vor einigen Jahren geschätzt 50-60 % der Krone ausgebrochen. Sonstiges: Stammumfang gemessen über beide verwachsenen Stämme.“

Die Fällung des Baumes 85 wurde ohne jede Rücksicht auf evtl. dort vorhandene Fledermäuse durchgeführt und damit eklatant gegen § 44 BNSchG mit dem Tötungsverbot bedrohter und gesetzlich geschützter Tierarten verstoßen. Nicht in Unkenntnis, denn ich selbst habe die Arbeiter per Megaphon unmissverständlich auf die Illegalität ihres Tuns und auf das verletzte Gesetz und die verletzte Satzung hingewiesen. Auch die Polizisten, die zahlreich darum herumstanden, rührten keinen Finger, um das Recht durchzusetzen. Sie fühlten sich anscheinend nur für das Hausrecht der Investoren verantwortlich. Aber die Polizei hat alle Gesetze zu schützen, auch die Naturschutzgesetze!

Ich erwarte, dass hier nicht länger geltendes Recht gebrochen wird, sondern den Naturschutzgesetzen und der Satzung der Stadt Geltung verschafft wird! Sie sind dafür verantwortlich, dass dies auch geschieht! Es gibt in Deutschland mehr Gesetze als nur das Eigentumsrecht.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Helmreich Eberlein

Für Aufklärung, Klagekosten und rechtliche Unterstützung

SPENDENAUFRUF

Wir haben bisher viel Unterstützung erhalten womit wir einiges erreichen konnten – EIN GROSSES DANK AN ALLE! Die Räumung und Rodung konnte leider nicht verhindert werden. Sie wird heute, am 22.02.2021, mit großem Polizeieinsatz weiter durchgeführt.
Die neue Situation stellt uns vor neue Herausforderungen. Wir wollen auf jeden Fall sämtliche rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um aufzuklären und mögliche Klagen zu führen.
Bitte unterstützt uns dabei.

Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg
Spendenkonto bei der GLS-Bank
IBAN DE42 4306 0967 1018 7219 01
Kontoinhaberin Chr. Schmitz-Strempel
Verwendungzweck „Bahnhofswald“

Offener Brief, nach Rodung und Räumung

„Deshalb fordern wir die Stadt auf, die der Firma JARA Immobilien erteilte Baugenehmigung unverzüglich zurückzuziehen!“

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Simone Lange, 
Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Fuhrig, 
Sehr geehrte Ratsmitglieder, 

Die Stadt Neumünster hat nach Presseberichten erklärt, sie erwäge einem Investor, der auf seinem Gelände kürzlich einen Wald hat illegal roden lassen um bauen zu können, wegen fehlenden Vertrauens die Baugenehmigung zu verweigern, siehe (https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/schleswig-holstein_magazin/Illegale-Baumrodungen-in-Kiel-Quickborn-und-Neumuenster,shmag80454.html). 

Dort allerdings sind durch diese illegale Rodung keine Menschenleben in Gefahr gebracht worden. Das ist hier in Flensburg anders. Auch die Rodungsaktion von JARA Immobilien an der Bahnhofstraße vom 19.2.21 war in vielfacher Hinsicht illegal:

– Sie erfolgte entgegen der ausdrücklichen Erklärung der Stadtverwaltung und unter Missachtung des Gewaltmonopols der Polizei mit Hilfe eines Privaten Sicherheitsdienstes. Das erinnert fatal an Länder mit großem Mafia- oder Oligarchen-Einfluss.

– Sie nahm keinerlei Rücksicht auf die Satzungen der Stadt, so den Bebauungsplan 303 Hauptpost, nach dem es untersagt ist, Bäume mit mehr als 50 cm Stammdurchmesser zwischen dem 1.Februar und dem 30. November zu fällen. Auch 4 solche Bäume wurden gefällt oder angesägt (die Bäume Nr. 117,112, 111 und 101 nach Baumkataster aus dem B-Plan).

– Sie erfolgte mit großer krimineller Energie: im offensichtlichen Bewusstsein der Illegalität und der Erwartung, rasch gestoppt zu werden, wurden die meisten Bäume am Hang der Bahnhofstraße nicht zeitaufwändig gefällt, sondern schnell „geringelt“, also rundherum eingesägt, so dass sie zum Absterben verurteilt und nicht mehr standfest waren. Dadurch wurden in kurzer Zeit bis zum Eingreifen der Polizei sehr viel mehr Bäume vernichtet. 

–Die im Auftrag der Investoren handelnden Arbeiter nahmen dabei auch keinerlei Rücksicht auf eine Gefährdung von Menschenleben: sie ließen ein Baumhaus herabstürzen, ohne sich zu vergewissern, dass keine Personen darin waren, und sägten Bäume an, auf denen Menschen in einem Baumhaus saßen. Sie nahmen in Kauf, dass die angesägten Bäume auf die Straße fallen konnten und Passanten erschlagen.

– Die Investoren nahmen billigend in Kauf, dass ihr Vorgehen auf dem Höhepunkt der Pandemie mit hochansteckenden Viren zu einem Super-Spreading-Event führen konnte, was die Stadtverwaltung gerade umgehen wollte. Damit nahmen sie auch billigend in Kauf, dass sich ungezählte – auch völlig unbeteiligte – Menschen mit dem potentiell tödlichen Virus infizieren und schwer erkranken, vielleicht sogar sterben, und weitere anstecken. Anderen Gewerbetreibenden könnten sie dadurch schwere Einbußen auferlegt haben, weil bei weiter steigenden Infektionszahlen die Einschränkungen unnötig lange fortgeführt werden müssen. 

– Der von den JARA-Immobilien engagierte Sicherheitsdienst maßte sich Befugnisse der Polizei an, indem er mindestens eine Person mit Kabelbinder fesselte und fortschleppte.

Dieses Vorgehen darf auf keinen Fall Erfolg haben; es wäre sonst eine Ermutigung an weitere Investoren, in ähnlicher Weise den Rechtsstaat zu missachten und die eigenen Interessen mit Gewalt und ohne Rücksicht auf Recht und Gesetz durchzusetzen. Es wäre der Weg in den Mafia-Staat. 

Wenn das Vertrauen der Stadt Neumünster schon bei einfacher illegaler Rodung eines Waldes zerstört ist, können wir uns nicht vorstellen, dass die Stadt nach dieser so viel schlimmeren Aktion noch Vertrauen in die Firma JARA Immobilien hat. Wie soll man glauben, dass man solchen Leuten den Schutz empfindlicher Biotope wie der Quelle und dem artenreichen Steilhang oder den der bedrohten Arten im Bahnhofswald anvertrauen kann, oder dass diese Firma eine ehrliche Prüfung der Hangstabilität durchführen wird, an der das Risiko eines Abrutschens der denkmalgeschützten Häuser an der Schleswiger Straße hängt? Auch dort könnten Menschenleben in Gefahr kommen. 

Deshalb fordern wir die Stadt auf, die der Firma JARA Immobilien erteilte Baugenehmigung unverzüglich zurückzuziehen

Für die Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg:
Dr. med. Helmreich Eberlein
Günter Strempel 
Christiane Schmitz-Strempel 
Thomas Gädecke
Klaus von Gadow 
Franziska von Gadow 
Claus Kühne 

ES WIRD GERÄUMT!

Sonntag 21.2.2021, ca. 10:35 Uhr

In einem offiziellen Amtshilfeersuchen der Stadt heißt es als Begründung:
„Die Stadt hat ein großes Intersse daran, dass die Vorgaben aus der Allgemeinverfügung stadtweit eingehalten werden, um das besorgniserregende Infektionsgeschehen wirksam und
nachhaltig einzudämmen.Hierzu bedarf es polizeilicher Hilfe, da es ihr nicht möglich ist, die Personen von den
Bäumen zu holen und aufzufordern, unverzüglich zu ihrem Wohnsitz zurück zu kehren.Dazu wird im Rahmen der Amtshilfe gemäß § 33 LVwG um Amtshilfe durch die Polizei gebeten“

Die Oberbürgermeisterin an die Polizeidirektion Flensburg am 20.2.2021

Wir versuchen auf facebook zu aktuell zu berichten:
https://www.facebook.com/BahnhofsviertelFlensburg

Ein Brief an die Untere Naturschutzbehörde

Von Dr. med. Helmreich Eberlein

Flensburg, 20.2.2021
Sehr geehrter Herr Neuendorf,

ich wende mich an Sie als die Person, die in der Stadtverwaltung für den Artenschutz zuständig ist. Sie haben natürlich mitbekommen, was für eine illegale Aktion die Investoren am Bahnhofswald gestern gemacht haben. Diese hat viele Aspekte, von der Missachtung des Gewaltmonopols über die Gefährdung von Leib und Leben zahlreicher Menschen u.v.m. Unter dem Aspekt des Artenschutzes sind aber zwei Themen beunruhigend:

Die Bahnhofstraße am 20.2.2021, fast alle Bäume an der Straße sind gefällt.

Bei der Aktion wurden in einem langen Abschnitt entlang der Bahnhofstraße sämtliche Bäume gefällt bzw. so stark angesägt, dass sie anschließend gefällt werden mussten. Darunter waren auch die Bäume (Ziffern laut Baumkataster) 117,112, 111, 101, die laut Baumkataster mehr als 50 cm Stammdurchmesser in 1m Höhe hatten und deshalb laut B-Plan 303 Hauptpost seit 1. Februar nicht hätten gefällt werden dürfen, um Verstöße gegen §44 BNSchG (Tötungsverbot geschützter Arten, hier Fledermäuse) zu vermeiden. Ich hatte selbst am Morgen die Arbeiter auf diese Rechtslage per Megaphon hingewiesen, darüber hinaus trugen diese Bäume Schilder mit einem Warnhinweis: „Fällung vor Dezember illegal!“. Es geschah also keinesfalls in Unkenntnis.

Die drei eingefügten Bilder belegen den Verstoß; sie zeigen die heutige Situation.

Ich möchte Sie fragen: Wird dieser Verstoß sanktioniert werden, und wie?

Vermutlich wurden diese Bäume zunächst nur „geringelt“ und dann im Laufe des Nachmittags gefällt. Hat es dabei eine Fällbegleitung durch eine*n Fledermaus-Experten*in gegeben? Und sind die Bäume auf vorhandene Fledermäuse abgesucht worden? Falls nein, ist das auch ein Verstoß durch die Institutionen und Personen, die an der endgültigen Fällung beteiligt waren. Wird das sanktioniert werden?

Dass die Bäume in der kurzen Zeit, die die Investoren hatten, bis die Polizei einschritt und die Fällungen unterband, zur größten Teil nicht gefällt, sondern geringelt wurden, zeugt einmal vom Unrechtsbewusstsein: man war sich im Klaren darüber, dass die Aktion ganz schnell gestoppt werden würde, und wollte inzwischen möglichst viel Schaden anrichten, um vollendete Tatsachen zu schaffen. Dies belegt auch eine hohe kriminelle Energie.

Darüber hinaus ist die Quelle bei der Aktion gestern zertrampelt und erst verspätet geschützt worden, siehe das nächste Bild. Sie hat es zum Glück überlebt, aber dies zeigt noch einmal, dass der Schutz der Biotope in den Händen dieser Investoren nicht gut aufgehoben ist.

Meiner Meinung nach müsste den Investoren, die sich gestern mit ihrer Aktion als derart wenig vertrauenswürdig herausgestellt haben, die Baugenehmigung entzogen werden. Die Stadt Neumünster, wo ein vergleichbares Verhalten eines Investors kürzlich stattfand (allerdings ohne eine Gefährdung von Menschenleben!), hat laut Presseberichten erklärt, sie erwäge, wegen des Vertrauensverlustes keine Baugenehmigung zu erteilen. Ein solches Verhalten darf nicht Erfolg haben und sich nicht rechnen. Die Vielzahl der illegalen Waldrodungen in den letzten Monaten an ganz vielen Orten (auch in Flensburg am Wasserturm und bei der FFG!) zeigt, dass dahinter Methode steckt und ein effektiver Riegel vorgeschoben werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Helmreich Eberlein

Ohne Worte!
Vollendete Tatsachen.

Mainzer Stadtrat macht es vor: Bebauungsplan wird zugunsten eines Waldes aufgehoben

NABU übergibt Petition an Oberbürgermeister und der Mainzer Stadtrat beschließt: Heili bleibt!

Mit großer Mehrheit hat der Mainzer Stadtrat gestern den Erhalt des Wäldchens am Heiligenhaus beschlossen! Nachdem fast alle Fraktionen entsprechende Anträge eingereicht hatten, setzte sich am Ende der Antrag der Ampelkoalition (1) durch.

Demnach soll nun schnellstmöglich ein Alternativstandort für den Bau der Kindertagesstätte gesucht und daraufhin der Bebauungsplan H70 aufgehoben werden. Das Wäldchen, so wurde beschlossen, soll zudem naturschutzrechtlich unter Schutz gestellt werden!

Kurz vor Beginn der Sitzung hatten Christian und Gerhard vom Mainzer Naturschutzbund Gelegenheit, die bis dahin über 8.200 Unterschriften unserer Petition an den Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling zu übergeben. Für den NABU hat der Heili eine wegweisende Bedeutung: „Der Fall Heiligenhaus zeigt nun deutlich, dass […] der Natur in Gestalt der Grün- und Biotopflächen eine viel höhere Priorität zukommen muss als in der Vergangenheit. Weit über 8.000 Unterschriften zeigen dies deutlich. Hier gilt es mit allen Akteuren der Stadtgesellschaft in einen in die Zukunft weisenden Diskurs einzutreten.“ (2)

Während der Heili im Stadtrat heiß diskutiert wurde, machten draußen Aktivist:innen von Extinction Rebellion Mainz mit einer Lichtprojektion vor dem Rathaus auf das Anliegen aufmerksam und forderten neben der Rettung des Wäldchens in Anbetracht des Klimanotstandes ein sofortiges Ende der Versiegelung natürlicher Flächen in Mainz (3).

Links und Quellen

  1. Antrag der Ampelkoalition: https://bi.mainz.de/to0050.php?__ktonr=89484
  2. Pressemitteilung NABU: https://www.nabu-mainz.de
  3. Statement von Extinction Rebellion auf Twitter: https://twitter.com/XrMainz/status/1359601226447544324
  4. Berichterstattung der AZ: https://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/nachrichten-mainz/waldchen-am-heiligenhaus-biotop-soll-geschutzt-werden_23129636
  5. Berichterstattung von Mainz&: https://mainzund.de/waeldchen-am-heiligenhaus-soll-gerettet-werden-stadtrat-beschliesst-erhalt-petition-mit-8000-unterschriften-erfolgreich/

Quelle: https://www.change.org/p/rettet-den-mainzer-baumbestand-erhalt-des-w%C3%A4ldchens-im-hartenberg-m%C3%BCnchfeld/u/28534553?cs_tk=AgJHdlaGuOstDKEVLGAAAXicyyvNyQEABF8BvLxh7RDukibGo-tR5Odn3FI%3D&utm_campaign=8ee123b0d67645af80cb97bb0d4fe41e&utm_content=initial_v0_4_0&utm_medium=email&utm_source=petition_update&utm_term=cs