Über Hotel – und Parkhausbau ist längst noch nicht entschieden – die Klage des BUND läuft. Außerdem: Ende Februar wurde zwar blindwütig und unrechtmäßig abgeholzt, aber ein Großteil des Bahnhofswaldes ist immer noch da (durch die Investorenpläne allerdings ebenso bedroht).
Die BI teilt sich die Kosten für die oben erwähnte Klage mit dem BUND, aber die anstehenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten sind erheblich. Daher haben die Mitstreiter:innen der BI ein neues Crowdfunding begonnen: https://www.gofundme.com/f/bawa-retten
Dieser Blog bleibt zunächst bestehen. Die aktuellen Beiträge der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg veröffentlichen wir nun auf: https://www.bahnhofsviertelflensburg.de.
Ein heißer Tip: Schauen Sie sich doch einmal unser neues Youtube-Video mit Hinweisen,, wie Sie sich beteiligen können an:
Unterstützen Sie uns und den BUND Schleswig-Holstein mit einer Spende zur Finanzierung der Klage vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig – für den Erhalt des Bahnhofswaldes. Auf das Konto der BI oder via Crowdfunding. Jeder Beitrag hilft!
Im Rahmen einer Aktuellen Stunde nimmt unsere Oberbürgermeisterin Stellung zum Thema Bahnhofswald. Sie fordert eindringlich dazu auf, mutwillige Unterstellungen zu unterlassen und ein Ende der “größtmöglichen Schlammschlacht”.
Ganz im Sinne der Faktenbezogenheit, die unsere Oberbürgermeisterin anmahnt, bitten wir nun darum, die von ihr angeführte Liste der sogenannten “Fake-News” einmal genau anzusehen.
Die Oberbürgermeisterin nennt sechs Beispiele, wir greifen vier davon heraus:
1. Nein, ich bin am Tag des 19.2. nicht an der Mahnwache gewesen.
Tatsache ist: Frau Lange war am Abend des 19.2. zusammen mit dem Einsatzleiter der Polizei in der Bahnhofsstraße und hat mit Besetzer:innen und Mitgliedern der Bürgerinitiative diskutiert. (Siehe Foto). Auf der Homepage der Stadt hat die Oberbürgermeisterin inzwischen das angegebene Datum auf den 18.2. verändert. Aber: „Es gilt das gesprochene Wort!“ Gesprochen wie zunächst geschrieben hat sie vom 19.2.
2. Nein, es gab nie eine Zusage, das Grundstück nicht zu räumen.
Tatsache ist: Umgeben von etlichen Zeugen hat Frau Lange am 19.2. bei eben dieser Gelegenheit den Baumbesetzer:innen gegenüber die Zusicherung gegeben, dass im Monat Februar keine Räumung erfolgen wird. Bereits am Folgetag wurde aber das Amtshilfegesuch für die Räumung gestellt, diese erfolgte am Tag danach.
3. Nein, es hat keine rechtswidrige Baugenehmigung gegeben.
Was hat es mit einer “Fake-News” zu tun, wenn wir in Übereinstimmung mit unserem Anwalt zu der Einschätzung gelangen, die Baugenehmigung sei nicht rechtmäßig erfolgt? Diesem Befund liegen sachliche Erwägungen zugrunde, seine Berechtigung wird eine juristische Prüfung erweisen. Mit einer mutwilligen Unterstellung hat das rein gar nichts zu tun.
4. Nein, es hat keine unzulässigen Fällungen gegeben.
Hier gilt Gleiches wie unter Punkt 3. Unabhängig davon war es laut B-Plan selbst bei Ausnahmegenehmigung für eine Verlängerung der Fällzeit unzulässig, die Habitat-geeigneten Bäume zu fällen, ohne zuvor Ersatz-Quartiere für die Fledermäuse zu schaffen. Dies war nicht erfolgt.
Ebenfalls in dieser Aktuellen Stunde wiederholt Frau Lange die Aussage, der Hotelbau werde “ausschließlich auf versiegelten Flächen vorgenommen“. Wir verzichten darauf, diese fern jeder Wahrheit (somit wohl im Bereich einer Fake-News) liegende Feststellung zu kommentieren. Ein Blick auf die offizielle Planskizze zum Hotelprojekt (Siehe Abbildung) oder anschaulicher noch ein Blick durch den Bauzaun auf die Rodungsfläche genügt, um den Wahrheitsgehalt dieser Behauptung zu ermessen – er liegt bei Null.
Fazit: Das Vorgehen der Oberbürgermeisterin folgt strikt der Devise, Angriff sei die beste Form der Verteidigung. Sie selbst trifft nachweislich Falschaussagen, unterstellt aber ihren Kritikern, Fake-News zu verbreiten. Während sie ein ehrliches Miteinander anmahnt, stellt sie gleichzeitig diejenigen, die ihre Vorgehensweise kritisieren, in die Querulanten- und Nestbeschmutzerecke.
Sehr viele Flensburger:innen haben sich für das Fortbestehen des Bahnhofswaldes und damit für eine Lösung des Konflikts im Sinne des Klima- und Artenschutzes eingesetzt. Ihnen allen müssen die Appelle der Oberbürgermeisterin wie Hohn in den Ohren klingen.
In Wattenscheid (Bochum) freuen sich Städte und Anlieger darüber…. Weitere Beispiele Indien, Amsterdam, Eberswalde…
„Kleiner Urwald mitten in Bochum“ von Solveig Bader. Eine ungenutzte Brachfläche in Bochum soll zu einem Miniwald aufgeforstet werden. Anders als in Parks werden viele verschiedene Pflanzen und Bäume möglichst dicht angepflanzt. Solveig Badern – ein Beitrag im WDR.
In den 70er Jahren wurde in Engelsby ein Park (gegen „Investoren“) gegründet. Der Trick: Man denkt, man sei auf einer Waldlichtung. Aber der Park ist „tiny“. Dahinter sind überall Häuser. Es ist trotzdem eine Öko-Oase, ein Platz für Kinder und Spaziergänger…
Der Bürgerpark wurde in den 70er Jahren aus einer Wiese mit Obstbäumen zu einer von inzwischen hohen Bäumen umstandenen Lichtung umgewandelt (Trögelsbyer Straße gegenüber Lidl)
In einer Aktuellen Stunde aus Anlass der heutigen Sitzung der Ratsversammlung hat die Flensburger Oberbürgermeisterin Stellung zum Thema Bahnhofswald genommen (Mehr dazu hier). In ihrer Darstellung der Dinge und Abläufe wie auch der polizeilichen Räumung und Rodung behauptete sie unter anderem, sie sei nicht am 19.2. abends an der Mahnwache beim Bahnhofswald gewesen. Das ist nicht richtig. Davon gibt es sogar Fotos und genügend Menschen, die das bezeugen können. Und unabhängig von der Kritik der Bürgerinitiative und BaumbesetzerInnen entspricht die Behauptung der Oberbürgermeisterin: „So wird der Hotelbau ausschließlich auf bereits versiegelten Flächen vorgenommen, um nur ein Beispiel zu nennen.“ ebensowenig den Tatsachen. Sehr wohl wird das Hotel auf Flächen gebaut, die bisher nicht versiegelt waren, siehe dazu auch die offizielle Planskizze der Stadt zum Baumkataster, deren Darstellung allerdings erhebliche Fehler bzw. Ungenauigkeiten aufweist, die möglicherweise Simone Lange übersehen hat. Anschließend zum Vergleich die…
Die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Bund für Umwelt und Naturschutz Landesverband Schleswig-Holstein (BUND-SH) und der Stadt Flensburg bezüglich des geplanten Hotelneubaus am Bahnhof gehen in eine neue Runde: In einem anwaltlichen Schreiben an die Flensburger Oberbürgermeisterin Simone Lange und die Immobilien-Investoren Ralf Hansen und Jan Duschkewitz weist der BUND darauf hin, dass die Erteilung der Baugenehmigung für das Bahnhofshotel und die damit verbundene Fällung der Bäume nicht rechtmäßig erfolgte.
Fällung eines für Fledermäuse wichtigen und geschützten Habitatbaums am Bahnhofswald – Foto: Dr. Helmreich Eberlein
In mehreren Pressemeldungen wurde seitens der Stadt und der Investoren betont, dass alle Genehmigungen zur Fällung der Bäume vorlagen. „Es mag ja sein, dass die Investoren die Genehmigungen von der Stadt erhalten haben, die Frage ist aber, ob diese rechtmäßig waren?“ hinterfragt Carl-Heinz Christiansen vom BUND-Landesvorstand die Situation. Der BUND-SH hat im November gegen die Waldumwandlungsgenehmigung Widerspruch eingelegt. Da sich die Umwandlungsgenehmigung aber auch auf das Hotel bezieht und der Widerspruch noch nicht entschieden wurde, besteht seine aufschiebende Wirkung fort. „Die Zitate in der Presse von Vertretern der Stadt erwecken den Eindruck, dass dies nicht überall präsent ist“, so heißt es im Anwaltsschreiben. Weiter wird dort ausgeführt, „(…) dass die Waldfläche erst unmittelbar vor der Verwirklichung der anderen Nutzung abgeholzt und gerodet werden darf. Dies setzt voraus, dass eine rechtskräftige Baugenehmigung für die beiden Bauvorhaben (also Hotel und Parkhaus) vorliegt. Eine Baugenehmigung liegt bisher jedoch nur für das Hotel vor. Sie ist zudem nicht rechtskräftig.“
„Wir erkennen seitens der Stadt eine unangebrachte Verzögerungs- und Verhinderungstaktik“, so der BUND-Landesgeschäftsführer Ole Eggers, „denn die Unterlagen zur Baugenehmigung wurden unserem Anwaltsbüro erst nach mehrmaliger Aufforderung und dann unvollständig übermittelt“. So wurde erst nach Herausgabe der Baugenehmigung ersichtlich, dass die Vorlage eines Gutachtens zum Nachweis des Erhalts einer Quelle und der Hangfestigkeit gefordert wird. Dieses hydrogeologische Gutachten soll laut der Investoren erst jetzt in Auftrag gegeben werden. „Da durch das Abholzen der Bäume bereits Tatsachen geschaffen wurden, gehen sie wohl von einem für sie positiven Ergebnis des Gutachtens aus. Das Gutachten erhält dadurch bereits jetzt den Beigeschmack eines Gefälligkeitsgutachtens,“ stellt Christiansen fest. Auch das Fällen der sogenannten Habitatbäume Ende Februar zum Schutz der Fledermäuse erfolgte unrechtmäßig. Denn gemäß artenschutzrechtlicher Auflage hätten vor deren Fällung Ersatzquartiere geschaffen werden müssen, was nicht geschehen ist. Eine Ausnahmegenehmigung zur Fällung durch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Flensburg hätte also nicht erteilt werden dürfen.
Trotz naturrechtlichem Schutz dem Erdboden gleichgemacht: Ehemaliges Quellgebiet und Feuchtbiotop im Bahnhofswald – Die Stadt Flensburg bestritt die Existenz einer Quelle und berief sich auf eigene Gutachten. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) vollkommen anders und stellte das Quellgebiet am 5. August 2020 unter gesetzlichen Biotopschutz. – Foto: Dr. Helmreich Eberlein, Anfang Mai 2020
So langsam fügen sich die Puzzle-Teile zusammen. Die Vorgänge rund um die Räumung und Rodung des Bahnhofswaldes erschienen zunächst kaum zu durchschauen. Nun aber treten die Hintergründe der Ereignisse mehr und mehr ans Licht.
Jetzt hat die Stadt zugegeben, dass sie eine Ausnahmegenehmigung zur Fällung der Bäume über 50 cm Stammdurchmesser erteilt hatte – das war vor 8 Monaten noch im B-Plan verboten worden als Konsequenz des Tötungsverbots nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die Oberbürgermeisterin hatte noch auf der Ratsversammlung am 18. Februar die gezielte Einwohner-Frage nach so einer Genehmigung nicht klar beantwortet. Zu diesem Zeitpunkt aber muss die Genehmigung schon erteilt gewesen sein. Nicht der einzige Fall, wo die Aussagen der Oberbürgermeisterin getäuscht haben. Die Folge war, dass mit großer Wahrscheinlichkeit streng geschützte Fledermäuse durch Fällung ihrer Bäume und unmittelbar anschließendes Schreddern getötet wurden! Professionelle Fällbegleitung, die das Überleben der Tiere hätte gewährleisten können, blieb aus. Nicht das einzige bewusste Verbrechen im Verlauf dieser Ereignisse …
Wenn aber die Stadt eine solche Ausnahme-Genehmigung erteilt hatte, bis zum 28. Februar zu fällen, dann war doch offensichtlich geplant, im Februar zu räumen und zu roden – anderes hätte keinen Sinn gehabt. Und dass die Oberbürgermeisterin noch am 19. Februar öffentlich sagte, eine Räumung sei „unverantwortlich“ wegen der Pandemie-Situation, war das dann nur leeres Gerede und Augenwischerei? War also ihr am Abend des 19. Februar in aller Öffentlichkeit gegebenes Versprechen, in den nächsten Tagen werde es keine Räumung oder Rodung geben, schon zu diesem Zeitpunkt gelogen? Man kann ja auch nicht ohne einige Tage Vorlauf 500 Polizisten aus drei Ländern heranschaffen und für drei Tage in Hotels unterbringen, die erst aus dem Lockdown geholt werden mussten. Schon das beweist die längere Planung der Räumung für dieses Wochenende.
Und dann kam heraus, dass die nächtliche Ausgangssperre in Flensburg ab dem 20. Februar „ein ausdrücklicher Wunsch der Stadt Flensburg“ war. Für die Pandemie-Bekämpfung war das unsinnig – zwischen 21 Uhr und 5 Uhr war sowieso niemand auf der Straße, alle Restaurants, Bars, Kinos, Events waren zu! Die Ausgangssperre wurde denn auch schon am 25. Februar nicht mehr als erforderlich angesehen und ihre Aufhebung angekündigt – obwohl tags zuvor 32 Neuinfektionen erkannt worden waren, deutlich mehr als die 8 – 23 in den Tagen vor dem Verkünden der Ausgangssperre!
Frage: Was war dann der Grund für diese bis dahin in Schleswig-Holstein für nutzlos erachtete Maßnahme? Nur das: Sie bildete die absurde Begründung für die Räumung der Baumhäuser! Das machte zwar keinen Sinn als Corona-Schutzmaßnahme, denn die Baumbesetzer*innen konnten nachts in ihren Baumhäusern bestimmt nicht so viele Leute anstecken wie die Menschenansammlungen auf beiden Seiten des Bauzaunes, die durch die Räumung und Rodung vier Tage lang provoziert wurden. Aber die Ausgangssperre war die offizielle Begründung für die Durchführung der Räumung zu exakt diesem nach Maßgabe der herrschenden Infektionszahlen denkbar ungeeigneten Zeitpunkt. Und sie war offensichtlich schon am 17.Februar geplant, dem Zeitpunkt der Verkündung der Ausgangssperre. Man kommt kaum daran vorbei, dass die Oberbürgermeisterin die ganze Stadt eine Woche lang mit ihrer Ausgangssperre in Geiselhaft genommen hat, nur um einen einen absurden Vorwand für die Räumung zu konstruieren, die sie selbst nach Lage der Dinge für „unverantwortlich“ erklärt hatte und weiter so bezeichnete!!
Aber wenn die Räumung seit dem 17. Februar geplant war, warum mussten dann die Investoren mit ihrer Privatarmee von „FlensEvent“ am 19. Februar anrücken? Das kann man sich zu Recht fragen! Vor dem Rechtsausschuss des Landtages wurde deutlich, dass in den 10 Tagen vor den Ereignissen enger Kontakt zwischen der Stadt und den Anwälten der Investoren bestand. Für den 19. Februar war ein Treffen zwischen der Oberbürgermeisterin und den Investoren geplant, auf dem das Vorgehen besprochen werden sollte. Sind die Investoren bewusst vorgeschickt worden, um der Oberbürgermeisterin ein Alibi zu verschaffen? Oder sind sie ihr zuvorgekommen, weil sie nicht genug eingeweiht waren und die Nerven verloren haben?
Andererseits: Ein solches Auftreten eines privaten Sicherheitsdienstes in der Öffentlichkeit muss dem Ordnungsamt 14 Tage zuvor angezeigt werden – schwer vorstellbar, dass die Oberbürgermeisterin nichts davon erfahren haben sollte!! Also abgekartetes Spiel? Oder haben die Investoren auch diese Verpflichtung zur Einhaltung der Anmeldefrist missachtet? So wie sie das Tötungsverbot des BNatSchG, das Gewaltmonopol der Polizei, die Lebensgefahr für die Baumbesetzer*innen beim Ansägen der besetzten Bäume, die Lebensgefahr für Menschen auf der Bahnhofstraße, wenn angesägte Bäume auf sie fallen sollten, das Verbot der Freiheitsberaubung, das Verbot der Belichtung des Hang-Habitats und die Gefahren für die Pandemie-Situation in Flensburg allesamt missachtet haben?
Dr. med. Helmreich Eberlein, Günter Strempel und Christiane Schmitz-Strempel
Sehr geehrter Herr Neuendorf, Herr Claus Kühne hat mir erzählt, dass Sie ihm heute gesagt hätten, das Fällverbot aus dem B-Plan 303 Hauptpost gelte nur für solche Bäume über 50 cm Stammdurchmesser, die Spalten aufweisen. Ich bin entsetzt, dass Sie als der Zuständige für das Durchsetzen des Artenschutzes in Flensburg anscheinend den Wortlaut des B-Planes nicht kennen! Und dass Sie anscheinend nicht wissen, dass heute ein Baum gefällt wurde, der sowohl über 50 cm Stammdurchmesser als auch Spalten besitzt. Schauen Sie das dokumentarische Foto an, das ich anhänge, aufgenommen während der Fällung des Baumes Nr. 85 aus dem Baumkataster. Vergrößern Sie es gerne! Wenn der Baum keine Spalten hat, dann gibt es so etwas gar nicht!
Die einschlägigen Sätze aus dem B-Plan 303 Hauptpost lauten: „6.10 Artenschutzrechtliche Maßnahmen (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB).
Bauzeitenregelung Bäume mit einem Baumdurchmesser von mindestens 50 cm in 1 Meter Höhe dürfen abweichend vonder gesetzlich vorgeschriebenen Fällfrist nur im Zeitraum mit der geringsten zu erwartendenFledermausaktivität vom 1. Dezember bis zum 30. Januar des Folgejahres gefällt werden.Ausnahmsweise sind Fällungen auch außerhalb der Frist möglich, sofern die Genehmigungen derzuständigen Behörden vorliegen (gem. § 67 BNatSchG).“
Hat eine solche Ausnahme-Genehmigung vorgelegen? Erteilt wann und durch wen?
Dies ist ein Auskunftsersuchen nach Informationszugangsgesetz! – Wenn es keine gab, werden Sie das Vorgehen sanktionieren? Und wie? Werden Sie sicherstellen, dass die beiden im Bereich des Hotelbaus verbliebenen Bäume mit über 50 cm Stammdurchmesser (Nr. 68 und 69 nach Baumkataster) stehen bleiben?
Im Übrigen sind auch in den vorliegenden Gutachten für den B-Plan 303 die Spalten in Baum Nr. 85 beschrieben. Im Baumkataster vom 20.2.2018 (Autor Dipl. ing. Stefan Vetteriek) heißt es über diesen Baum: „Baum 85 Schadstufe: Vor einigen Jahren geschätzt 50-60 % der Krone ausgebrochen. Sonstiges: Stammumfang gemessen über beide verwachsenen Stämme.“
Die Fällung des Baumes 85 wurde ohne jede Rücksicht auf evtl. dort vorhandene Fledermäuse durchgeführt und damit eklatant gegen § 44 BNSchG mit dem Tötungsverbot bedrohter und gesetzlich geschützter Tierarten verstoßen. Nicht in Unkenntnis, denn ich selbst habe die Arbeiter per Megaphon unmissverständlich auf die Illegalität ihres Tuns und auf das verletzte Gesetz und die verletzte Satzung hingewiesen. Auch die Polizisten, die zahlreich darum herumstanden, rührten keinen Finger, um das Recht durchzusetzen. Sie fühlten sich anscheinend nur für das Hausrecht der Investoren verantwortlich. Aber die Polizei hat alle Gesetze zu schützen, auch die Naturschutzgesetze!
Ich erwarte, dass hier nicht länger geltendes Recht gebrochen wird, sondern den Naturschutzgesetzen und der Satzung der Stadt Geltung verschafft wird! Sie sind dafür verantwortlich, dass dies auch geschieht! Es gibt in Deutschland mehr Gesetze als nur das Eigentumsrecht.
Mit freundlichen Grüßen Dr. med. Helmreich Eberlein
Wir haben bisher viel Unterstützung erhalten womit wir einiges erreichen konnten – EIN GROSSES DANK AN ALLE! Die Räumung und Rodung konnte leider nicht verhindert werden. Sie wird heute, am 22.02.2021, mit großem Polizeieinsatz weiter durchgeführt. Die neue Situation stellt uns vor neue Herausforderungen. Wir wollen auf jeden Fall sämtliche rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um aufzuklären und mögliche Klagen zu führen. Bitte unterstützt uns dabei.
Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg Spendenkonto bei der GLS-Bank IBAN DE42 4306 0967 1018 7219 01 Kontoinhaberin Chr. Schmitz-Strempel Verwendungzweck „Bahnhofswald“