Investoren ignorieren die Gesetze und Auflagen

Erneut verstoßen die Investoren am Bahnhofswald dreist und eklatant gegen die Artenschutzbestimmungen. Die Investoren haben scharfe Lichtstrahler auf dem Dach des Hauptpost-Gebäudes angebracht, die Tag und Nacht den bewaldeten Hang zur Schleswiger Straße (und die Wohngebäude dort) anstrahlen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Verbot, den bewaldeten Hang mit dem Fledermaus-Habitat direkt zu beleuchten, wie es im B-Plan 303 Hauptpost festgelegt ist

6.10 Artenschutzrechtliche Maßnahmen (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)

Bauzeitenregelung
Bäume mit einem Baumdurchmesser von mindestens 50 cm in 1 Meter Höhe dürfen abweichend von der gesetzlich vorgeschriebenen Fällfrist nur im Zeitraum mit der geringsten zu erwartenden Fledermausaktivität vom 1. Dezember bis zum 30. Januar des Folgejahres gefällt werden. Ausnahmsweise sind Fällungen auch außerhalb der Frist möglich, sofern die Genehmigungen der zuständigen Behörden vorliegen (gem. § 67 BNatSchG).

Minimierung von Lichtemissionen
Zur Minimierung von Lichtemissionen (Vermeidung von negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Tierwelt) …. Die Abstrahlung von Licht nach oben und und in Richtung des Gehölzbestandes sind durch die Verwendung von Lichtleitblechen vollständig zu unterbinden.
Lichtpunkthöhen > 8 m über Gelände sind ebenfalls unzulässig. Nicht zwingend erforderliche Lichteinträge in die privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Naturnahe Gehölzfläche“ sowie die Maßnahmenfläche sind zwingend zu vermeiden.

Nach dem Fällen von Bäumen, die seit dem 1. Februar laut Bebauungsplan nicht hätten gefällt werden dürfen, und dem Schreddern dieser Bäume ohne eine Untersuchung auf vorhandene Fledermäuse entgegen dem Tötungsverbot des §44 BNSchG („Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,…) ist das bereits das dritte Mal innerhalb von nur 2 Wochen, dass die Investoren die Naturschutzgesetze und die ihnen gemachten Auflagen hemmungslos ignorieren. 

Kann man solchen Leuten noch vertrauen? Sie beweisen von Mal zu Mal überdeutlich, dass ihnen ihre Privatinteressen über alle Gesetze gehen, dass sie nicht gewillt sind, sich an die erteilten Auflagen zu halten oder die Gesetze zu beachten.

Die Liste der Gründe, weshalb ihnen sofort die Baugenehmigung entzogen werden muss, wird immer länger!

Amateurfoto. Lichtstrahlen auf dem Gebäude der Hauptpost in Richtung Wald und Wohnhäuser auf dem Hang.

Mal sehen, ob der Rechtsstaat auch unsere Interessen schützt

Ein Leserbrief von Dr. med. Helmreich Eberlein

Von heute 1.2.2021 an bis zum 1.12. kann das Bahnhofshotel nicht gebaut werden – wenn denn die Oberbürgermeisterin sich an ihre eigenen Worte hält. Auf der Ratsversammlung im Januar hat sie den Baumbesetzer versichert, dass der Rechtsstaat auch ihre Interessen schütze. Das betrifft in erster Linie das Interesse an der Erhaltung unserer Lebensgrundlagen, hier am Schutz der dort lebenden bedrohten Arten und des bedrohten Waldes. Im B-Plan ist festgelegt, dass ab dem 1.2. die großen Bäume, die Fledermaus-Habitat sein könnten, nicht gefällt werden dürfen. Das ist geltendes Recht, und ist begründet mit §44 BNSchG, in dem das Töten geschützter Tiere strikt verboten wird. Das Fällen von Bäumen, auf denen Fledermäuse sein könnten, ist also verboten. Für das Verbot genügt die Möglichkeit, dass da Fledermäuse sein könnten; es ist nämlich praktisch unmöglich, sicher auszuschließen, dass da welche sind. Die Methoden, mit denen das versucht wird, erweisen sich nach Auskunft von Fledermaus-Experten immer wieder als ganz unzuverlässig, regelmäßig werden Exemplare übersehen.

Wenn aber im Bereich des geplanten Hotels einige große Bäume bis zum 1.12. nicht mehr gefällt werden dürfen, macht auch eine Rodung der kleinen Bäume keinen Sinn, denn gebaut werden kann sowieso nicht. Mehr noch: das würde den geschützten Tieren ihre Nahrungs-Grundlage und ihr Habitat wegnehmen.

Nun muss Frau Lange zeigen, dass sie es ernst gemeint hat mit ihrer Zusage. Es gibt Gerüchte, nach denen eine Ausnahme-Genehmigung für die Fällung auf Grund einer solchen unzuverlässigen Untersuchung der Bäume geplant sei. Wenn der Schutz des Rechtsstaates für alle gelten soll, darf eine solche Ausnahme-Genehmigung nicht erteilt werden! Sonst hieße das, dass der Rechtsstaat nur die finanziellen Interessen der Investoren schützt, nicht aber die Lebensgrundlagen – unser aller oberstes Interesse. Artenschutz ist ebenso wichtig und dringend wie Klimaschutz! Wir leben wie auf einem Kartenhaus, das zusammenfällt, wenn immer mehr Arten aussterben. Flensburg muss sich entscheiden, ob es Teil des Problems sein will, oder Teil der Lösung.

Diese Pläne entwerten unseren Bahnhof!

von Dr. med. Helmreich Eberlein

Es ist wirklich erschütternd, wie in Flensburg mit den geringen Resten an wertvollem Naturerbe umgegangen wird. Und dass ausgerechnet die Grünen dem so wenig Bedeutung beimessen, dass sie mit dem Bahnhofswald ein innerstädtisches Kleinod und Refugium streng geschützter Tiere opfern wollen, ausgerechnet für ein Parkhaus, das die Mobilitätsvorstellungen der Vergangenheit bedient, aber die der Zukunft eher behindert. Sie argumentieren damit, dass das Parkhaus den Flensburger Bahnhof aufwerten würde und das Einsteigen von Autofahrern bei der Bahn erleichtern soll. Aber das wird es bestimmt nicht tun, im Gegenteil!

Das Parkhaus soll nach dem Willen des Rates die Voraussetzung dafür schaffen, dass die kostenlosen Parkplätze am Bahnhof verschwinden können. Ja, glaubt man denn, die Autofahrer zahlen bereitwillig die Parkgebühren zusätzlich zum Bahnticket? Sie werden erst recht nach kostenlosen Parkplätzen in der Umgebung suchen! Die Rude zuparken, die Waitzstraße und Munketoft usw. Und dann wird sich herumsprechen, dass man in Flensburg für eine Reise in die Ferien 60 € fürs Parken berappen muss, und wird in Tarp oder Schleswig oder Pattburg einsteigen! Wenn man nicht gleich mit dem Auto fährt. Das heißt, der Flensburger Bahnhof wird erst recht Zusteiger-Zahlen verlieren. Er wird abgewertet statt aufgewertet werden.

Abwenden kann man das nur durch ein ganz anderes Konzept. Die kostenlosen Parkplätze auf der Exe kann man durch einen Shuttle-Dienst an den Bahnhof anbinden. Den Haltepunkt Weiche kann man wiedereröffnen und dort kostenlosen Parkraum schaffen. Eine Förde-S-Bahn, wie sie vor 2 Jahren von den Grünen ins Gespräch gebracht wurde, kann Autofahrer dazu bringen, gar nicht erst mit dem Auto zum Bahnhof fahren zu wollen. Warum verfolgen die Grünen dieses Konzept nicht? Die Bundesregierung hat gerade viele Milliarden Zuschüsse für so etwas freigemacht. Es wäre eine wirklich gute Investition in die Zukunft. Diese unseligen Parkhaus– und Hotel-Pläne am Bahnhofswald sind es nicht.

Niemand sollte glauben, dass die Akzeptanz der Pläne gestiegen ist – im Gegenteil, dem Widerstand dagegen laufen immer mehr Menschen zu. Und die nächste Kommunalwahl kommt schon im kommenden Jahr.

Die Abb. zeigt eine Ohrenflesernaus ( plecotus auritus)