Erneut verstoßen die Investoren am Bahnhofswald dreist und eklatant gegen die Artenschutzbestimmungen. Die Investoren haben scharfe Lichtstrahler auf dem Dach des Hauptpost-Gebäudes angebracht, die Tag und Nacht den bewaldeten Hang zur Schleswiger Straße (und die Wohngebäude dort) anstrahlen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Verbot, den bewaldeten Hang mit dem Fledermaus-Habitat direkt zu beleuchten, wie es im B-Plan 303 Hauptpost festgelegt ist:
6.10 Artenschutzrechtliche Maßnahmen (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
Bauzeitenregelung
Bäume mit einem Baumdurchmesser von mindestens 50 cm in 1 Meter Höhe dürfen abweichend von der gesetzlich vorgeschriebenen Fällfrist nur im Zeitraum mit der geringsten zu erwartenden Fledermausaktivität vom 1. Dezember bis zum 30. Januar des Folgejahres gefällt werden. Ausnahmsweise sind Fällungen auch außerhalb der Frist möglich, sofern die Genehmigungen der zuständigen Behörden vorliegen (gem. § 67 BNatSchG).
Minimierung von Lichtemissionen
Zur Minimierung von Lichtemissionen (Vermeidung von negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Tierwelt) …. Die Abstrahlung von Licht nach oben und und in Richtung des Gehölzbestandes sind durch die Verwendung von Lichtleitblechen vollständig zu unterbinden.
Lichtpunkthöhen > 8 m über Gelände sind ebenfalls unzulässig. Nicht zwingend erforderliche Lichteinträge in die privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Naturnahe Gehölzfläche“ sowie die Maßnahmenfläche sind zwingend zu vermeiden.
Nach dem Fällen von Bäumen, die seit dem 1. Februar laut Bebauungsplan nicht hätten gefällt werden dürfen, und dem Schreddern dieser Bäume ohne eine Untersuchung auf vorhandene Fledermäuse entgegen dem Tötungsverbot des §44 BNSchG („Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,…“) ist das bereits das dritte Mal innerhalb von nur 2 Wochen, dass die Investoren die Naturschutzgesetze und die ihnen gemachten Auflagen hemmungslos ignorieren.
Kann man solchen Leuten noch vertrauen? Sie beweisen von Mal zu Mal überdeutlich, dass ihnen ihre Privatinteressen über alle Gesetze gehen, dass sie nicht gewillt sind, sich an die erteilten Auflagen zu halten oder die Gesetze zu beachten.
Die Liste der Gründe, weshalb ihnen sofort die Baugenehmigung entzogen werden muss, wird immer länger!
