Bahnhofswald am 18.02. Thema in der Flensburger Ratsversammlung und Einwohnerfragestunde

Der Flensburger Bahnhofswald aus der Vogelperspektive: Das wertvolle innerstädtische Naturhabitat soll dem Neubau eines Hotels und Parkhauses zum Opfer fallen. Die WiF-Fraktion will zur Rettung des Bahnhofswalds einen Antrag in der Ratsversammlung am 18.2. zur Abstimmung stellen. Sie möchte, dass den Hotelinvestoren J. Duschkewitz und R. Hansen eine alternative Grundstücksfläche im Bahnhofsviertel als Tauschgrundstück angeboten wird.   – Foto: Bernd Schüttt

Bahnhofswald: WiF mit Antrag auf Grundstückstausch

Fragen von Dr. Helmreich Eberlein zum Bahnhofswald in der Einwohnerfragestunde

Am 18.02. wird in der Flensburger Ratsversammlung auch das Thema Bahnhofswald auf der Tagesordnung stehen. So will die WiF-Ratsfraktion einen Antrag „Konfliktsituation am Bahnhofswald, Grundstückstausch als Kompromiss zur Deeskalation“ zur Abstimmung stellen (den Text des Antrages findet man hier)
Gleichzeitig hat Dr. Helmreich Eberlein, Mitglied der BI Bahnhofsviertel Flensburg brisante Fragen für die Einwohnerfragestunde der Ratsversammlung formuliert, die wir untenstehend dokumentieren.

Fragen an die Ratsversammlung 18.2.2021

Die Oberbürgermeisterin hat in ihrer Antwort auf meine Fragen auf der letzten Ratsversammlung betont, der Rechtsstaat schütze auch die Interessen der Gegner des Hotelprojekts am Bahnhofswald. Es wäre sehr schön, wenn wir das glauben könnten.

Das Interesse der Gegner des Projektes ist in erster Linie die Erhaltung der Lebensgrundlagen von uns allen in der gegenwärtigen dramatischen Krise des Klimawandels, des Artenschwunds und der Entwaldung.

Deshalb meine Fragen:

  1. Wird die Stadt sicher stellen, dass die gesetzlichen Schutzfristen für die Fledermäuse und Vögel eingehalten werden und keine Ausnahmeerlaubnis erteilt wird zum Fällen von Bäumen nach dem 1. März, in Bezug auf die Habitat-geeigneten Bäume mit mehr als 50 cm Stammdurchmesser schon ab dem 1. Februar, so wie es im Bebauungsplan 303 Hauptpost festgelegt ist, den diese Ratsversammlung erst vor 8 Monaten beschlossen hat? Dabei ist zu beachten, dass es nach Auskunft von Fledermaus-Experten auch für geschulte Biologen nicht möglich ist, die Anwesenheit von Fledermäusen auf einem Baum sicher auszuschließen und damit das Tötungsverbot des §44 BNSchG beim Fällen einzuhalten.
  2. Wenn der Rechtsstaat auch die Projekt-Gegner schützt, wieso tritt die Verwaltung dann deren Informationsrechte mit Füßen und verweigert den Mitgliedern der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel und ihrem Anwalt seit Dezember den Einblick in den städtebaulichen Vertrag mit den Investoren sowie seit Wochen auch den Einblick in die Baugenehmigung des Bahnhofshotels, obwohl nach dem Informationszugangsgesetz ein Rechtsanspruch auf Offenlegung innerhalb 4 Wochen besteht und die Oberbürgermeisterin öffentlich immer beteuert, dass im Rathaus totale Transparenz herrsche?
  3. Die Baugenehmigung für das Bahnhofshotel beruht auf einer heimlich erteilten Sondererlaubnis der Unteren Forstbehörde, beim Bau des Bahnhofshotels den gesetzlichen Abstand von 30 m zum Wald zu unterschreiten, ohne dass zuvor der Widerspruch des BUND gegen die Waldumwandlung abschließend beschieden worden wäre. Damit stellt diese Sondererlaubnis einen Eingriff in ein laufendes Verfahren dar. Sie ist rechtswidrig. Und damit ist auch die Baugenehmigung rechtswidrig. Um den Rechtsstaat wieder herzustellen, müsste die Stadt die Baugenehmigung widerrufen. Wird die Stadt das tun?
  4. Nach den Aussagen der Verwaltung im SUPA und vor der Ratsversammlung besteht im Städtebaulichen Vertrag mit den Investoren am Bahnhofswald eine Verpflichtung der Investoren, bei Baugenehmigung für das Hotel auch das Parkhaus zu bauen. Das Parkhaus allerdings kann derzeit wegen der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des BUND nicht gebaut werden, es ist völlig offen, ob nicht dieser Widerspruch oder eine evtl. nachfolgende Klage dazu führt, dass das Parkhaus gar nicht gebaut werden kann. Wird dadurch nicht auch die Baugenehmigung für das Hotel rechtswidrig, die ja durch den genannten Vertrag mit dem Parkhaus verpflichtend verknüpft ist?

Dr. med. Helmreich Eberlein

Ahornweg 20

24941 Flensburg

Siehe dazu auch: Öffentliche (digitale) Sitzung der Flensburger Ratsversammlung am 18.02.2021 unter: https://akopol.wordpress.com/2021/02/10/oeffentliche-digitale-sitzung-der-flensburger-ratsversammlung-am-18-02-2021/