Die Investoren drohen der Stadt mit Regress

Presseerklärung – Richtigstellung

Am 6.2.21 veröffentlichte das Flensburger Tageblatt ein Interview mit den beiden Bahnhofshotel-Investoren, in dem sie von der Stadt mit unverhohlenen Drohungen fordern, noch im Februar eine Räumung des Bahnhofswaldes durchzuführen. Ab März sei der Bau des Hotels bis zum Oktober nicht möglich, das wäre das Ende der gesamten geplanten Investition. Sie drohen Regressforderungen in Millionenhöhe an.

Dieses Interview ist so voller Falschbehauptungen, dass wir uns wundern, dass die Stadt nicht längst selber eine Richtigstellung veröffentlicht hat. 

Falsch ist z. B., dass die Investoren seit Juni 2020 alle Genehmigungen beisammen hätten. Der Bauantrag wurde unseres Wissens erst im September gestellt! Im Juni wurde z. B. die Quelle noch verleugnet, die mittlerweile vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) unter gesetzlichen Biotopschutz gestellt wurde und berücksichtigt werden muss. Und selbst heute sind noch nicht alle Unterlagen beisammen: Es fehlen immer noch die geforderten hydrogeologischen Untersuchungen des Hanges auf dem Gelände der Nachbarn, die notwendig sind, um die Gefahr eines Hangrutsches einzuschätzen. Sie wurden „in der Phase des Bauantrags“ versprochen. Es fehlen die Ersatzquartiere für die geschützten Fledermäuse, ein klares und öffentlich kommuniziertes Konzept für den Schutz der Quelle, und es fehlt eine rechtssichere Baugenehmigung!

Die am 14. Januar ausgesprochene Baugenehmigung ist nicht rechtssicher, denn die Sondergenehmigung zur Unterschreitung des Waldabstands hätte von der Unteren Forstbehörde nicht ohne einen Bescheid über den Widerspruch des BUND gegen die Waldumwidmung ausgesprochen werden dürfen. Und ohne diese Sondergenehmigung kann das Hotel nicht gebaut werden.

Falsch ist, dass die Bäume erst ab 1. März nicht gefällt werden dürfen. Vielmehr ist bereits seit 1. Februar das Fällen aller Bäume mit mehr als 50 cm Stammdurchmesser verboten. Schon jetzt kann aufgrund gesetzlicher Schonfristen nicht gebaut werden. Der Druck läuft also völlig ins Leere.

Auch die Drohung mit Regressansprüchen ist völlig leer. In einer Pandemiesituation, die als „Höhere Gewalt“ offiziell anerkannt ist, und in der für Alle zahlreiche Grundrechte eingeschränkt sind, haben diese beiden Herren keinen Anspruch darauf, dass ihre finanziellen Privatinteressen absoluten Vorrang genießen würden gegenüber der Gefahr, durch einen unsinnigen Räumungseinsatz für die ganze Stadt einen Superspreading-Event mit der hochansteckenden britischen Variante zu veranstalten, dadurch viele Menschen schwer erkranken und evtl. sogar sterben zu lassen, die ganze Wirtschaft unnötig lange lahmzulegen und möglicherweise die gesamte Polizeiarbeit für Wochen in Quarantäne stillzulegen! 

Glücklicherweise können in Deutschland selbst Investoren einer Stadt nicht diktieren, was zu tun ist, und Ultimaten setzen. Sie können nicht die Klärung der Rechtsfragen überspringen. Wenn die in China beheimateten Besitzer:innen der Deutschen Hospitality, die heute die Marke Steigenberger betreibt, darüber „fassungslos“ sind, müssen sie wohl begreifen, dass anders als in China die Bürger, die Städte und die Natur hier Rechte haben. Und glücklicherweise fühlen sich die Verantwortlichen dieser Stadt auch noch anderen Werten verpflichtet als nur den finanziellen Vorteilen zweier Investoren. Nicht genug, aber immerhin.

Aber vielleicht geht es den Herren Investoren ja in Wirklichkeit nur darum, bei einer bevorstehenden Aufgabe der Pläne den Schwarzen Peter der Stadt zuzuschieben und noch etwas dabei rauszuholen?

Günter Strempel – Christiane Schmitz-Strempel – Sprecher*in der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg 

Mal sehen, ob der Rechtsstaat auch unsere Interessen schützt

Ein Leserbrief von Dr. med. Helmreich Eberlein

Von heute 1.2.2021 an bis zum 1.12. kann das Bahnhofshotel nicht gebaut werden – wenn denn die Oberbürgermeisterin sich an ihre eigenen Worte hält. Auf der Ratsversammlung im Januar hat sie den Baumbesetzer versichert, dass der Rechtsstaat auch ihre Interessen schütze. Das betrifft in erster Linie das Interesse an der Erhaltung unserer Lebensgrundlagen, hier am Schutz der dort lebenden bedrohten Arten und des bedrohten Waldes. Im B-Plan ist festgelegt, dass ab dem 1.2. die großen Bäume, die Fledermaus-Habitat sein könnten, nicht gefällt werden dürfen. Das ist geltendes Recht, und ist begründet mit §44 BNSchG, in dem das Töten geschützter Tiere strikt verboten wird. Das Fällen von Bäumen, auf denen Fledermäuse sein könnten, ist also verboten. Für das Verbot genügt die Möglichkeit, dass da Fledermäuse sein könnten; es ist nämlich praktisch unmöglich, sicher auszuschließen, dass da welche sind. Die Methoden, mit denen das versucht wird, erweisen sich nach Auskunft von Fledermaus-Experten immer wieder als ganz unzuverlässig, regelmäßig werden Exemplare übersehen.

Wenn aber im Bereich des geplanten Hotels einige große Bäume bis zum 1.12. nicht mehr gefällt werden dürfen, macht auch eine Rodung der kleinen Bäume keinen Sinn, denn gebaut werden kann sowieso nicht. Mehr noch: das würde den geschützten Tieren ihre Nahrungs-Grundlage und ihr Habitat wegnehmen.

Nun muss Frau Lange zeigen, dass sie es ernst gemeint hat mit ihrer Zusage. Es gibt Gerüchte, nach denen eine Ausnahme-Genehmigung für die Fällung auf Grund einer solchen unzuverlässigen Untersuchung der Bäume geplant sei. Wenn der Schutz des Rechtsstaates für alle gelten soll, darf eine solche Ausnahme-Genehmigung nicht erteilt werden! Sonst hieße das, dass der Rechtsstaat nur die finanziellen Interessen der Investoren schützt, nicht aber die Lebensgrundlagen – unser aller oberstes Interesse. Artenschutz ist ebenso wichtig und dringend wie Klimaschutz! Wir leben wie auf einem Kartenhaus, das zusammenfällt, wenn immer mehr Arten aussterben. Flensburg muss sich entscheiden, ob es Teil des Problems sein will, oder Teil der Lösung.