Investoren ignorieren die Gesetze und Auflagen

Erneut verstoßen die Investoren am Bahnhofswald dreist und eklatant gegen die Artenschutzbestimmungen. Die Investoren haben scharfe Lichtstrahler auf dem Dach des Hauptpost-Gebäudes angebracht, die Tag und Nacht den bewaldeten Hang zur Schleswiger Straße (und die Wohngebäude dort) anstrahlen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Verbot, den bewaldeten Hang mit dem Fledermaus-Habitat direkt zu beleuchten, wie es im B-Plan 303 Hauptpost festgelegt ist

6.10 Artenschutzrechtliche Maßnahmen (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)

Bauzeitenregelung
Bäume mit einem Baumdurchmesser von mindestens 50 cm in 1 Meter Höhe dürfen abweichend von der gesetzlich vorgeschriebenen Fällfrist nur im Zeitraum mit der geringsten zu erwartenden Fledermausaktivität vom 1. Dezember bis zum 30. Januar des Folgejahres gefällt werden. Ausnahmsweise sind Fällungen auch außerhalb der Frist möglich, sofern die Genehmigungen der zuständigen Behörden vorliegen (gem. § 67 BNatSchG).

Minimierung von Lichtemissionen
Zur Minimierung von Lichtemissionen (Vermeidung von negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Tierwelt) …. Die Abstrahlung von Licht nach oben und und in Richtung des Gehölzbestandes sind durch die Verwendung von Lichtleitblechen vollständig zu unterbinden.
Lichtpunkthöhen > 8 m über Gelände sind ebenfalls unzulässig. Nicht zwingend erforderliche Lichteinträge in die privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Naturnahe Gehölzfläche“ sowie die Maßnahmenfläche sind zwingend zu vermeiden.

Nach dem Fällen von Bäumen, die seit dem 1. Februar laut Bebauungsplan nicht hätten gefällt werden dürfen, und dem Schreddern dieser Bäume ohne eine Untersuchung auf vorhandene Fledermäuse entgegen dem Tötungsverbot des §44 BNSchG („Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,…) ist das bereits das dritte Mal innerhalb von nur 2 Wochen, dass die Investoren die Naturschutzgesetze und die ihnen gemachten Auflagen hemmungslos ignorieren. 

Kann man solchen Leuten noch vertrauen? Sie beweisen von Mal zu Mal überdeutlich, dass ihnen ihre Privatinteressen über alle Gesetze gehen, dass sie nicht gewillt sind, sich an die erteilten Auflagen zu halten oder die Gesetze zu beachten.

Die Liste der Gründe, weshalb ihnen sofort die Baugenehmigung entzogen werden muss, wird immer länger!

Amateurfoto. Lichtstrahlen auf dem Gebäude der Hauptpost in Richtung Wald und Wohnhäuser auf dem Hang.

Flensburger Bahnhofswald: Was nicht passt, wird passend gemacht

Wie sich Simone Lange trotz anderslautender Einschätzung der Fachbehörde für die Zerstörung des Bahnhofswaldes einsetzte

Was nicht passt, wird passend gemacht

Ein Beitrag von subtilus.info vom 16.02.2021

Seit längerer Zeit wird um den Flensburger Bahnhofswald gestritten, seit viereinhalb Monaten ist er besetzt. Jetzt liefert eine Anfrage nach Verbraucherinformationsgesetz und Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein zu Tage, wie Oberbürgermeisterin Lange Einfluss nahm. Während die Einschätzung der unteren Forstbehörde zunächst fachlich gut begründet gegen den Parkhausbau ausfiel, änderte sich dies, nachdem Frau Lange persönlich das Ministerium in Kiel einschaltete.

Die Chronologie des Hin- und Hers zwischen den verschiedenen Behörden zeigt deutlich, wie das „gewichtige öffentliche Interesse“ am Erhalt des Waldes zugunsten von PKW-Stellplätzen letztendlich komplett übergangen wird. Die untere Forstbehörde bestätigt außerdem, dass der Lebensraum Wald nach der Umwandlung des Waldes komplett verloren gehen muss, denn die Fläche soll parkartig gestaltet werden, das Gehölz entfernt werden. Soviel zu all den Lügen, es würden nur ein paar einzelne Bäume gefällt und der Einfluss auf Flora und Fauna sei gering.

Wenn Frau Lange behauptet, der Rechtsstaat würde die Interessen aller schützen, zeigt eben dieses Übergehen der zuständigen fachlichen Stellungnahmen, dass es für bestimmte Menschen eben doch einfach ist, Abläufe und Regelungen zu umgehen. Weil das eben alltägliche Praxis ist, ist die Besetzung notwendig um dem etwas entgegen zu setzen. Denn auf uns hört leider kein Ministerium.

Die Chronologie:

Frau Thiele von der unteren Forstbehörde in Flensburg schreibt im Januar 2018, ein „baulicher Eingriff in die Waldfläche selbst“ sei “aufgrund der Lage am Steilhang und des teilweise besonderen Baumbestandes aus alten Linden kritisch zu sehen“.

Die Stadt bittet sodann in einem Schreiben, welches als Ziel den Erhalt eines „Grünriegels“ formuliert um In-Aussicht-Stellung einer Waldumwandlung, weil die „Versorgung mit Stellplätzen für Pkw von hoher Bedeutung“ sei.

In der von Lange und Dr. Schroeders unterzeichneten Ausschuss-Beschlussvorlage vom Juli 2017 wird (als „Globalziel“) benannt, es gehe darum, dass Flensburg „führender Wirtschaftsstandort in der Region“ bleibe. Außerdem würde das Bauprojekt der „Balance zwischen Wohnen, Arbeiten und Erholen“ dienen.

Am 4. Juni 2018 folgt ein Schreiben der Stadt an Frau Thiele, in dem betont wird, warum es sich um ein „Schlüsselprojekt“ handle und ein (für Waldzerstörung notwendiges) „öffentliches Interesse“ am Parkhaus bestehe.

Frau Thiele antwortet daraufhin am 20.6.2018 sehr deutlich: „Vorrangig sollte die Lösung des Konfliktes daher in einer, in ihren Grundzügen veränderten Planung bestehen“. Weiter schreibt sie, die Erhaltung von Waldflächen stelle „grundsätzlich ein gewichtiges öffentliches Interesse dar. So auch im vorliegenden Fall.“ Sie schreibt weiter über den Artenreichtum der Waldfläche, die Habitatqualität des älteren Baumbestandes, Quartiere für Vögel und streng geschützte Fledermäuse. Außerdem sei die Fläche „ein Leit- und Strukturelement des innerstädtischen Biotopverbundsystems“. Weiterhin sei davon auszugehen, „dass der Baumbestand zur Hangsicherung beiträgt, sich positiv auf das lokale Kleinklima auswirkt und landschaftbildprägend ist“.

Wie sie bereits selbst ausführten, handelt es sich um eine der wenigen Restwaldflächen im innerstädtischen Bereich. Entgegen ihrer Annahme führt dies jedoch nicht zu einer geringeren Wertigkeit. Im Übrigen kann Ihrer Argumentation, der wesentliche Baumbestand könne erhalten werden, nicht gefolgt werden.“ Sie führt außerdem aus, bei Ersatzaufforstung sei „ein funktionaler Ausgleich und Ersatz der Waldfläche nicht möglich“. Im Ergebnis komm „dem Erhalt der Waldfläche aufgrund ihrer Lage innerhalb des waldarmen urbanen Raumes eine besondere Bedeutung zu“. Sie führt aus, ein besonderes öffentliches Interesse an einer Waldumwandlung müsse über das wirtschaftliche Interesse hinausgehen.

Unter Zugrundelegung der mir vorliegenden Informationen ist daher das öffentliche Interesse an der Walderhaltung höher zu bewerten als die Realisierung der Parkpalette“ schreibt Frau Thiele. Zudem fehle es an einer nachvollziehbaren Alternativenprüfung, weshalb sie „in Absprache mit dem übergeordneten Bereich“ keine Waldumwandlung in Aussicht stellen könne.

Am 27. Juli 2018 wendet sich sodann Frau Lange persönlich mit einem Schreiben an das Kieler Umweltministerium. Sie schreibt, sie sei „der Ansicht, dass das öffentliche Interesse in der Angelegenheit noch nicht deutlich genug dargelegt worden“ sei und sie wolle mit dem Schreiben die „Möglichkeiten nutzen, die gesamtstädtische Bedeutung für die Öffentlichkeit zu erläutern“. Sie schließt mit den Worten, es sei „für die weitere innerstädtische Entwicklung dringend erforderlich, dass die Genehmigung zum Bau“ gestattet werden könne.

Das Umweltministerium regt sodann an, das Schreiben bzw die darin angeführten Argumente für das Parkhaus nochmals an die untere Forstbehörde zu senden. Die würde dann eine „Neubewertung des Vorhabens“ vornehmen.

Im September 2018 schickt die Stadt also ein erneutes Begründungsschreiben an Frau Thiele.

Ebenfalls im September 2018 meldet sich die untere Naturschutzbehörde Flensburgs zu Wort und betont, sie habe „wiederholt darauf hingewiesen, dass aus naturschutzfachlicher Sicht erhebliche Bedenken gegen das Projekt (Hotel plus Parkhaus)“ bestünden. Sie schreiben von Grünflächenverlust, Entwertung des Grünzuges, fast vollständigem Verlust des Baumbestandes, massive Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und Beeinträchtigung eines Lebensraums für Pflanzen und Tiere.

Auch die Naturschutzbehörde Flensburgs, Dezernat Biodiversität, wird eingeschaltet und bestätigt im August 2018, dass es sich beim bewaldeten Hang um ein gesetzlich geschütztes Biotop handelt.

Im Oktober 2018 gibt Frau Thiele ihre bisherige Haltung auf und schreibt an die untere Naturschutzbehörde, aus forstrechtlicher Sicht sei eine Waldumwandlung genehmigungsfähig, da die Stadt ein öffentliches Interesse an der Realisierung geltend mache. Sie fragt jedoch explizit, ob aus naturschutzrechtlicher Sicht die Biotope „tatsächlich“ unbeeinträchtigt bleiben würden nach den Eingriffen. Am 19.12. antwortet dann (anders als zuvor) der Fachbereichsleiter der unteren Naturschutzbehörde, es bestünden keinerlei Bedenken.

Frau Thiele schreibt sodann im Januar 2019 an die Stadt, die Erhaltung von Waldflächen stelle grundsätzlich ein gewichtiges öffentliches Interesse dar. Zudem verweist sie auf ihre früheren Ausführungen. Dennoch kommt sie zu dem Schluss, das öffentliche Interesse am Vorhaben überwiege das am Walderhalt.

Sehr deutlich benennt Frau Thiele auch, was eine Waldumwandlung bedeutet:

Die Waldfläche soll nach der Umwandlung in die Nutzungsart Grünfläche überführt werden. Da nach einer Waldumwandlung auch faktisch keine Waldeigenschaften mehr vorhanden sein dürfen, bedeutet dies, dass Eingriffe erforderlich sind, die eine Beseitigung des flächenhaften Gehölzbewuchses zum Ziel haben. Lediglich einzelne Bäume (keine flächige Überschirmung) dürfen belassen werden. (…) Das Gros der umgewandelten Waldfläche ist jedoch dauerhaft parkartig zu gestalten und zu pflegen um einer erneuten Waldbildung entgegen zu wirken. Die zum Verbleib vorgesehenen Einzelbäume sollten hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit sorgfältig überprüft werden.

Weitere Dokumente aus der Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/waldumwandlung-bahnhofswald-flensburg

Die Unterlagen der Forstbehörde: https://subtilus.info/Dokumente/waldumwandlung_forstbeh%c3%b6rde.pdf

Mainzer Stadtrat macht es vor: Bebauungsplan wird zugunsten eines Waldes aufgehoben

NABU übergibt Petition an Oberbürgermeister und der Mainzer Stadtrat beschließt: Heili bleibt!

Mit großer Mehrheit hat der Mainzer Stadtrat gestern den Erhalt des Wäldchens am Heiligenhaus beschlossen! Nachdem fast alle Fraktionen entsprechende Anträge eingereicht hatten, setzte sich am Ende der Antrag der Ampelkoalition (1) durch.

Demnach soll nun schnellstmöglich ein Alternativstandort für den Bau der Kindertagesstätte gesucht und daraufhin der Bebauungsplan H70 aufgehoben werden. Das Wäldchen, so wurde beschlossen, soll zudem naturschutzrechtlich unter Schutz gestellt werden!

Kurz vor Beginn der Sitzung hatten Christian und Gerhard vom Mainzer Naturschutzbund Gelegenheit, die bis dahin über 8.200 Unterschriften unserer Petition an den Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling zu übergeben. Für den NABU hat der Heili eine wegweisende Bedeutung: „Der Fall Heiligenhaus zeigt nun deutlich, dass […] der Natur in Gestalt der Grün- und Biotopflächen eine viel höhere Priorität zukommen muss als in der Vergangenheit. Weit über 8.000 Unterschriften zeigen dies deutlich. Hier gilt es mit allen Akteuren der Stadtgesellschaft in einen in die Zukunft weisenden Diskurs einzutreten.“ (2)

Während der Heili im Stadtrat heiß diskutiert wurde, machten draußen Aktivist:innen von Extinction Rebellion Mainz mit einer Lichtprojektion vor dem Rathaus auf das Anliegen aufmerksam und forderten neben der Rettung des Wäldchens in Anbetracht des Klimanotstandes ein sofortiges Ende der Versiegelung natürlicher Flächen in Mainz (3).

Links und Quellen

  1. Antrag der Ampelkoalition: https://bi.mainz.de/to0050.php?__ktonr=89484
  2. Pressemitteilung NABU: https://www.nabu-mainz.de
  3. Statement von Extinction Rebellion auf Twitter: https://twitter.com/XrMainz/status/1359601226447544324
  4. Berichterstattung der AZ: https://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/nachrichten-mainz/waldchen-am-heiligenhaus-biotop-soll-geschutzt-werden_23129636
  5. Berichterstattung von Mainz&: https://mainzund.de/waeldchen-am-heiligenhaus-soll-gerettet-werden-stadtrat-beschliesst-erhalt-petition-mit-8000-unterschriften-erfolgreich/

Quelle: https://www.change.org/p/rettet-den-mainzer-baumbestand-erhalt-des-w%C3%A4ldchens-im-hartenberg-m%C3%BCnchfeld/u/28534553?cs_tk=AgJHdlaGuOstDKEVLGAAAXicyyvNyQEABF8BvLxh7RDukibGo-tR5Odn3FI%3D&utm_campaign=8ee123b0d67645af80cb97bb0d4fe41e&utm_content=initial_v0_4_0&utm_medium=email&utm_source=petition_update&utm_term=cs

Bahnhofswald am 18.02. Thema in der Flensburger Ratsversammlung und Einwohnerfragestunde

Der Flensburger Bahnhofswald aus der Vogelperspektive: Das wertvolle innerstädtische Naturhabitat soll dem Neubau eines Hotels und Parkhauses zum Opfer fallen. Die WiF-Fraktion will zur Rettung des Bahnhofswalds einen Antrag in der Ratsversammlung am 18.2. zur Abstimmung stellen. Sie möchte, dass den Hotelinvestoren J. Duschkewitz und R. Hansen eine alternative Grundstücksfläche im Bahnhofsviertel als Tauschgrundstück angeboten wird.   – Foto: Bernd Schüttt

Bahnhofswald: WiF mit Antrag auf Grundstückstausch

Fragen von Dr. Helmreich Eberlein zum Bahnhofswald in der Einwohnerfragestunde

Am 18.02. wird in der Flensburger Ratsversammlung auch das Thema Bahnhofswald auf der Tagesordnung stehen. So will die WiF-Ratsfraktion einen Antrag „Konfliktsituation am Bahnhofswald, Grundstückstausch als Kompromiss zur Deeskalation“ zur Abstimmung stellen (den Text des Antrages findet man hier)
Gleichzeitig hat Dr. Helmreich Eberlein, Mitglied der BI Bahnhofsviertel Flensburg brisante Fragen für die Einwohnerfragestunde der Ratsversammlung formuliert, die wir untenstehend dokumentieren.

Fragen an die Ratsversammlung 18.2.2021

Die Oberbürgermeisterin hat in ihrer Antwort auf meine Fragen auf der letzten Ratsversammlung betont, der Rechtsstaat schütze auch die Interessen der Gegner des Hotelprojekts am Bahnhofswald. Es wäre sehr schön, wenn wir das glauben könnten.

Das Interesse der Gegner des Projektes ist in erster Linie die Erhaltung der Lebensgrundlagen von uns allen in der gegenwärtigen dramatischen Krise des Klimawandels, des Artenschwunds und der Entwaldung.

Deshalb meine Fragen:

  1. Wird die Stadt sicher stellen, dass die gesetzlichen Schutzfristen für die Fledermäuse und Vögel eingehalten werden und keine Ausnahmeerlaubnis erteilt wird zum Fällen von Bäumen nach dem 1. März, in Bezug auf die Habitat-geeigneten Bäume mit mehr als 50 cm Stammdurchmesser schon ab dem 1. Februar, so wie es im Bebauungsplan 303 Hauptpost festgelegt ist, den diese Ratsversammlung erst vor 8 Monaten beschlossen hat? Dabei ist zu beachten, dass es nach Auskunft von Fledermaus-Experten auch für geschulte Biologen nicht möglich ist, die Anwesenheit von Fledermäusen auf einem Baum sicher auszuschließen und damit das Tötungsverbot des §44 BNSchG beim Fällen einzuhalten.
  2. Wenn der Rechtsstaat auch die Projekt-Gegner schützt, wieso tritt die Verwaltung dann deren Informationsrechte mit Füßen und verweigert den Mitgliedern der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel und ihrem Anwalt seit Dezember den Einblick in den städtebaulichen Vertrag mit den Investoren sowie seit Wochen auch den Einblick in die Baugenehmigung des Bahnhofshotels, obwohl nach dem Informationszugangsgesetz ein Rechtsanspruch auf Offenlegung innerhalb 4 Wochen besteht und die Oberbürgermeisterin öffentlich immer beteuert, dass im Rathaus totale Transparenz herrsche?
  3. Die Baugenehmigung für das Bahnhofshotel beruht auf einer heimlich erteilten Sondererlaubnis der Unteren Forstbehörde, beim Bau des Bahnhofshotels den gesetzlichen Abstand von 30 m zum Wald zu unterschreiten, ohne dass zuvor der Widerspruch des BUND gegen die Waldumwandlung abschließend beschieden worden wäre. Damit stellt diese Sondererlaubnis einen Eingriff in ein laufendes Verfahren dar. Sie ist rechtswidrig. Und damit ist auch die Baugenehmigung rechtswidrig. Um den Rechtsstaat wieder herzustellen, müsste die Stadt die Baugenehmigung widerrufen. Wird die Stadt das tun?
  4. Nach den Aussagen der Verwaltung im SUPA und vor der Ratsversammlung besteht im Städtebaulichen Vertrag mit den Investoren am Bahnhofswald eine Verpflichtung der Investoren, bei Baugenehmigung für das Hotel auch das Parkhaus zu bauen. Das Parkhaus allerdings kann derzeit wegen der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des BUND nicht gebaut werden, es ist völlig offen, ob nicht dieser Widerspruch oder eine evtl. nachfolgende Klage dazu führt, dass das Parkhaus gar nicht gebaut werden kann. Wird dadurch nicht auch die Baugenehmigung für das Hotel rechtswidrig, die ja durch den genannten Vertrag mit dem Parkhaus verpflichtend verknüpft ist?

Dr. med. Helmreich Eberlein

Ahornweg 20

24941 Flensburg

Siehe dazu auch: Öffentliche (digitale) Sitzung der Flensburger Ratsversammlung am 18.02.2021 unter: https://akopol.wordpress.com/2021/02/10/oeffentliche-digitale-sitzung-der-flensburger-ratsversammlung-am-18-02-2021/

Die Investoren drohen der Stadt mit Regress

Presseerklärung – Richtigstellung

Am 6.2.21 veröffentlichte das Flensburger Tageblatt ein Interview mit den beiden Bahnhofshotel-Investoren, in dem sie von der Stadt mit unverhohlenen Drohungen fordern, noch im Februar eine Räumung des Bahnhofswaldes durchzuführen. Ab März sei der Bau des Hotels bis zum Oktober nicht möglich, das wäre das Ende der gesamten geplanten Investition. Sie drohen Regressforderungen in Millionenhöhe an.

Dieses Interview ist so voller Falschbehauptungen, dass wir uns wundern, dass die Stadt nicht längst selber eine Richtigstellung veröffentlicht hat. 

Falsch ist z. B., dass die Investoren seit Juni 2020 alle Genehmigungen beisammen hätten. Der Bauantrag wurde unseres Wissens erst im September gestellt! Im Juni wurde z. B. die Quelle noch verleugnet, die mittlerweile vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) unter gesetzlichen Biotopschutz gestellt wurde und berücksichtigt werden muss. Und selbst heute sind noch nicht alle Unterlagen beisammen: Es fehlen immer noch die geforderten hydrogeologischen Untersuchungen des Hanges auf dem Gelände der Nachbarn, die notwendig sind, um die Gefahr eines Hangrutsches einzuschätzen. Sie wurden „in der Phase des Bauantrags“ versprochen. Es fehlen die Ersatzquartiere für die geschützten Fledermäuse, ein klares und öffentlich kommuniziertes Konzept für den Schutz der Quelle, und es fehlt eine rechtssichere Baugenehmigung!

Die am 14. Januar ausgesprochene Baugenehmigung ist nicht rechtssicher, denn die Sondergenehmigung zur Unterschreitung des Waldabstands hätte von der Unteren Forstbehörde nicht ohne einen Bescheid über den Widerspruch des BUND gegen die Waldumwidmung ausgesprochen werden dürfen. Und ohne diese Sondergenehmigung kann das Hotel nicht gebaut werden.

Falsch ist, dass die Bäume erst ab 1. März nicht gefällt werden dürfen. Vielmehr ist bereits seit 1. Februar das Fällen aller Bäume mit mehr als 50 cm Stammdurchmesser verboten. Schon jetzt kann aufgrund gesetzlicher Schonfristen nicht gebaut werden. Der Druck läuft also völlig ins Leere.

Auch die Drohung mit Regressansprüchen ist völlig leer. In einer Pandemiesituation, die als „Höhere Gewalt“ offiziell anerkannt ist, und in der für Alle zahlreiche Grundrechte eingeschränkt sind, haben diese beiden Herren keinen Anspruch darauf, dass ihre finanziellen Privatinteressen absoluten Vorrang genießen würden gegenüber der Gefahr, durch einen unsinnigen Räumungseinsatz für die ganze Stadt einen Superspreading-Event mit der hochansteckenden britischen Variante zu veranstalten, dadurch viele Menschen schwer erkranken und evtl. sogar sterben zu lassen, die ganze Wirtschaft unnötig lange lahmzulegen und möglicherweise die gesamte Polizeiarbeit für Wochen in Quarantäne stillzulegen! 

Glücklicherweise können in Deutschland selbst Investoren einer Stadt nicht diktieren, was zu tun ist, und Ultimaten setzen. Sie können nicht die Klärung der Rechtsfragen überspringen. Wenn die in China beheimateten Besitzer:innen der Deutschen Hospitality, die heute die Marke Steigenberger betreibt, darüber „fassungslos“ sind, müssen sie wohl begreifen, dass anders als in China die Bürger, die Städte und die Natur hier Rechte haben. Und glücklicherweise fühlen sich die Verantwortlichen dieser Stadt auch noch anderen Werten verpflichtet als nur den finanziellen Vorteilen zweier Investoren. Nicht genug, aber immerhin.

Aber vielleicht geht es den Herren Investoren ja in Wirklichkeit nur darum, bei einer bevorstehenden Aufgabe der Pläne den Schwarzen Peter der Stadt zuzuschieben und noch etwas dabei rauszuholen?

Günter Strempel – Christiane Schmitz-Strempel – Sprecher*in der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg 

Gezielte Desinformation? – Mit falschen Planzeichnungen für das Hotel

Ein Fiasko für die Flensburger Grünen

Die Kreisvorsitzende der Grünen untermauert in einem Beitrag auf Facebook am 10. Januar 2021 ihre Argumentation für das Hotel mit dem Hinweis auf die im Bild gezeigte Planskizze. Diese vermittelt den Eindruck, als würde das geplante Hotel im wesentlichen auf schon versiegelter Fläche errichtet – auf dem Parkplatz der Post.

Tatsächlich handelt es sich bei dieser Darstellung um eine recht plumpe und irreführende Verfälschung. Die Auskunft der Flensburger Verwaltung hierzu lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: “Uns ist eine solche Planung nicht bekannt.” (Fachbereich Stadtentwicklung und Umweltschutz am 28.01.2021)

Dreist ist sicher der Versuch, mit dieser Falschdarstellung die tatsächliche Dimension des Hotelneubaus zu verschleiern und so auch die mit ihm einhergehende Zerstörung des Bahnhofswaldes. Wirklich brisant aber ist die Tatsache, dass die Grünen ihre Entscheidung für das Hotel (sie stimmten in der Ratsversammlung am 25.06.20 mehrheitlich für die Bauplanung) mit dieser Fälschung untermauern. Ein Ratsmitglied der Grünen hat uns gegenüber das Argument, es werde fast gar keine Fläche neu versiegelt mehrfach wiederholt, und nun schreibt die zweite Kreisvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls am 10.01.21 auf Facebook:

“Insofern war es keine schwarzweiß Entscheidung und die Tatsache, dass ein Großteil des zu bebauenden Geländes eben bereits versiegelt ist (nein, nicht die Fläche im Wald, ist auch klar), spielte bei der Entscheidung meines Wissens eine wichtige Rolle.”

Noch am selben Tag präsentiert die Kreisvorsitzende zum Beweis dieser Behauptung die besagte Planfälschung. Richtigzustellen ist aber: Die offiziellen Planzeichnugen belegen – völlig anders als hier dargestellt – dass dem Hotel alle Bäume entlang der Straße zum Opfer fallen und der Hotelkörper fast bist zur Grundstücksgrenze nach Süden reichen soll. Da wird es keine gerodete Grünfläche mehr geben. Tatsächlich wird nach den offiziellen Angaben die Hälfte der künftig versiegelten Fläche neu versiegelt sein (2.464 m² von 4.635 m²).

Welche Schlüsse ziehen wir daraus?
Vor allem aber: Welche Schlüsse zieht die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen?

Haben die Flensburger Grünen ihre Entscheidung pro Hotel- und Parkhausbau auf der Basis solcher Falschinformationen getroffen, dann sollten sie heute konsequent sein, ihrer Verantwortung für Klima- und Artenschutz gerecht werden und offen zugeben, dass ihre Entscheidung pro Hotelbau falsch war.

Offizielle Planskizze (Baumkataster zum B-Plan Nr. 303 „Hauptpost“) der Stadt Flensburg für das Hotelprojekt am Bahnhofswald: Rot eingefärbt die Baukörper für das geplante Hotel und das Parkhaus, rosa die voll- und teilversiegelten Freiflächen, grau die bestehenden Gebäude. Gestrichelte Linie im Plangebiet: Grenze der im Bestand bereits vollversiegelten Fläche. Mit x sind die von der Fällung bedrohten Bäume gekennzeichnet. Allerdings sind die ebenfalls bedrohten „untermaßigen“ Bäume hierbei nicht berücksichtigt. –  Für eine größere Darstellung auf die Zeichnung klicken

Mal sehen, ob der Rechtsstaat auch unsere Interessen schützt

Ein Leserbrief von Dr. med. Helmreich Eberlein

Von heute 1.2.2021 an bis zum 1.12. kann das Bahnhofshotel nicht gebaut werden – wenn denn die Oberbürgermeisterin sich an ihre eigenen Worte hält. Auf der Ratsversammlung im Januar hat sie den Baumbesetzer versichert, dass der Rechtsstaat auch ihre Interessen schütze. Das betrifft in erster Linie das Interesse an der Erhaltung unserer Lebensgrundlagen, hier am Schutz der dort lebenden bedrohten Arten und des bedrohten Waldes. Im B-Plan ist festgelegt, dass ab dem 1.2. die großen Bäume, die Fledermaus-Habitat sein könnten, nicht gefällt werden dürfen. Das ist geltendes Recht, und ist begründet mit §44 BNSchG, in dem das Töten geschützter Tiere strikt verboten wird. Das Fällen von Bäumen, auf denen Fledermäuse sein könnten, ist also verboten. Für das Verbot genügt die Möglichkeit, dass da Fledermäuse sein könnten; es ist nämlich praktisch unmöglich, sicher auszuschließen, dass da welche sind. Die Methoden, mit denen das versucht wird, erweisen sich nach Auskunft von Fledermaus-Experten immer wieder als ganz unzuverlässig, regelmäßig werden Exemplare übersehen.

Wenn aber im Bereich des geplanten Hotels einige große Bäume bis zum 1.12. nicht mehr gefällt werden dürfen, macht auch eine Rodung der kleinen Bäume keinen Sinn, denn gebaut werden kann sowieso nicht. Mehr noch: das würde den geschützten Tieren ihre Nahrungs-Grundlage und ihr Habitat wegnehmen.

Nun muss Frau Lange zeigen, dass sie es ernst gemeint hat mit ihrer Zusage. Es gibt Gerüchte, nach denen eine Ausnahme-Genehmigung für die Fällung auf Grund einer solchen unzuverlässigen Untersuchung der Bäume geplant sei. Wenn der Schutz des Rechtsstaates für alle gelten soll, darf eine solche Ausnahme-Genehmigung nicht erteilt werden! Sonst hieße das, dass der Rechtsstaat nur die finanziellen Interessen der Investoren schützt, nicht aber die Lebensgrundlagen – unser aller oberstes Interesse. Artenschutz ist ebenso wichtig und dringend wie Klimaschutz! Wir leben wie auf einem Kartenhaus, das zusammenfällt, wenn immer mehr Arten aussterben. Flensburg muss sich entscheiden, ob es Teil des Problems sein will, oder Teil der Lösung.

Der BUND Schleswig-Holstein: Rettet den Bahnhofswald in Flensburg!

Wenn es nach dem Willen eines Investors und dem Stadtrat geht, so wächst bald in Flensburg statt der Bäume ein Hotel samt Parkhaus im Bahnhofswald. Der BUND Schleswig-Holstein (BUND SH) solidarisiert sich mit seiner Kreisgruppe, die sich vor Ort gegen die aus ökologischer Sicht irrsinnige Waldumwandlung einsetzt.

Die gesamte Fläche erfüllt eine wichtige Funktion im Biotopverbund der Stadt Flensburg und gehört zu den Kalt- und Frischluftschneisen der weiter im Tal gelegenen Innenstadt“, sagt Brigitte Rotermund aus der BUND Kreisgruppe Flensburg, „Nicht nur die bis zu 150 Jahre alten Bäume, auch der steile Hang und eine Quelle, die früher einen Bach gespeist hat, sind wertvolle teils geschützte Biotope. Über dreißig Vogel- und vier Fledermausarten leben im Bahnhofswald. Gründe genug, sich für den Erhalt einzusetzen!“

Gegen die Bauplanungen gibt es schon seit 2018 Widerstand aus der Bevölkerung. Viele befürchten ein Rutschen des Steilhangs durch die geplanten Abholzungen. Natur- und Umweltschützer sehen den Biotopverbund in Gefahr und befürchten die Zerstörung der ökologischen Funktionen des kleinen Waldes und des gesamten, über Jahrzehnte gewachsenen Areals. Eine Online-Petition brachte fast 80.000 Unterschriften und auch Fridays For Future veranstaltete mehrere Demos für den Bahnhofswald. Im Februar 2020 gründete sich die Bürgerinitiative (BI) Bahnhofsviertel Flensburg, an deren Aktionen und regelmäßigen Mahnwachen sich der BUND Flensburg beteiligt. Mittlerweile gibt es sogar eine Reihe von Aktiven, die ein Baumdorf im Wald gebaut haben.

Trotz der vom BUND eingereichten ausführlichen Stellungnahmen erteilte die untere Forstbehörde Ende Oktober die Bewilligung zur Waldumwandlung. Der BUND Landesverband erhob darauf am 5. November einen 17-seitigen Widerspruch, der bis zu seiner Beantwortung eine aufschiebende Wirkung entfaltet.

Am 14.01.2021 erteilte die Stadt Flensburg trotzdem eine Baugenehmigung für das Hotel mittels einer Ausnahmegenehmigung für den zu geringen Waldabstand und umgeht somit die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs. Eine daraufhin angesetzte Räumung des Bahnhofswaldes wurde kurzfristig wegen Corona-Risiken abgesagt.
Der BUND SH steht nicht in Verbindung mit den in den letzten Tagen begangenen Sachbeschädigungen und distanziert sich von jeglicher Gewaltanwendung.

„Unsere Argumente sind fundiert, wir hoffen trotz der neuen Entwicklung auf eine Einsicht seitens der Stadtverwaltung“, so Ole Eggers, Geschäftsführer des BUND SH. Bei Kälte und Schnee harren die Baumbesetzer*innen weiter aus, um die grüne Oase in Flensburg vor der Rodung zu bewahren. „Das erfordert enormes Engagement und Kraft. Wir bedanken uns bei den Aktiven, die in den Baumdörfern ausharren und an den zahlreichen Mahnwachen teilnehmen“, so Eggers weiter.

Mehr zum BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. Friends of the Earth Germany
Landesverband Schleswig-Holstein e.V.  unter: www.bund-sh.de

Appell an die Mitglieder der Flensburger Ratsversammlung: Der Flensburger Bahnhofswald muss bleiben!

Unterzeichner:innen, Januar 2021

Michael Balzar, Elisabeth Bohde (Theaterwerkstatt Pilkentafel), Ole Debes,
Christina Dieckhoff, Sylvia Franke, Silvia Feuersenger (DJ aus Flensburg),
Dr. Marcus Friedrich (Pastor in St. Nicolai), Klaus von Gadow (Pastor i. R.),
Felizitas Gloyer, Jens-Henning Gloyer, Silke Hagemann-Sohrt,
Katrine Hoop (Kriminologin, Kulturschaffende und Kreisvorsitzende DIE LINKE. FL),
Hannelore Ingwersen, Sarah Kürzinger (Malerin u. Bildhauerin),
Veronika Landbeck (Pastorin i. R.), Malve Lehmann-Stäcker (Pröpstin im R.),
Leon Mancilla Hradilek (Sänger/Salamanda), Thomas Messerschmidt (Kunsthistoriker),
Bianca Möller (Buchhändlerin), Ute Morgenroth,
Jens-Peter Müller (Musiker und Musikjournalist), Jürgen Nielsen,
Henning Nielsen (Carl-von-Ossietzky-Buchhandlung), Brigitte Noah,
Ueze Oldenburg (Bänkelsänger u. Liedermacher), Michael Preiß,
Jürgen Raddatz, Helmut Röhrs (Pastor i. R.), Anne Röhrs,
Torsten Schütte (Theaterwerkstatt Pilkentafel), Meike Thoms,
Christoph Touché (Pastor in St. Petri),
Vorstand Verein Flensburger Norden,
Regina Waack (Pastorin im Kirchenkreis Schleswig-Flensburg), Dietrich Waack (Pastor)

Sowie die Mitglieder der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg

Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg – c/o Christiane Schmitz Strempel, Flensburg
Telefon: 0461 – 16 87 627 – E-Mail: bahnhofswald-fl@grain.one

Zur Erhaltung des Bahnhofswaldes

In einem Brief an die Flensburger Ratsfraktionen schreibt der gebürtige Flensburger Prof. Dr. Pierre Ibisch, deutscher Biologe und Professor für „Nature Conservation“ an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde.

Sehr geehrte Mitglieder der Ratsversammlung der Stadt Flensburg, 
sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe das Privileg gehabt, in meinem Leben bereits viele Wälder auf allen Kontinenten bereisen und erforschen zu können. Dazu gehörten vor allem die Wälder Amazoniens oder der südamerikanischen Anden, aber genauso auch boreale Wälder Russlands oder die europäischen Buchenurwälder. Es war mir bereits vergönnt, mich für Millionen Hektar umfassende Schutzgebiete einsetzen zu dürfen, ein grenzüberschreitendes Biosphärenreservat im Altai-Gebirge mitzubegründen oder Wäldern in verschiedenen Ländern Europas zum UNESCO-Weltnaturerbestatus zu verhelfen. In letzter Zeit habe ich mich mit Mitarbeiter*innen für die Erhaltung des Hambacher Forsts oder des Dannenröder Forsts eingesetzt, wir werben u.a. für die pflegliche Behandlung des ältesten Buchenwaldes Deutschlands, die Heiligen Hallen in Mecklenburg-Vorpommern oder des Leipziger Auwaldes. In ganz Deutschland treten wir für eine Waldwende ein und einen ökosystembasierten Umgang mit den geschädigten Waldflächen, die unter Klimawandel und einer intensiven Forstwirtschaft leiden.

So viele Wälder, unermessliche Werte, so viele Sorgen. Die große Ökosystemvergessenheit bewirkt, dass wir weltweit Wälder übernutzen, zerschneiden, zerstören und überbauen. Überall leiden Wälder, verbrennen, vertrocknen und kollabieren. Es geht um große Flächen, es geht um viel. Kommt es da auf ein paar Bäume mehr oder weniger noch an, wenn sie doch dem Bau von benötigter Infrastruktur, der wirtschaftlichen Entwicklung, dem menschlichen Fortschritt im Wege stehen? Zählen da die paar Bäume des Flensburger Bahnhofswaldes? Ich denke: Durchaus.

Letztlich sind es überall mehr oder weniger kleine lokale Entscheidungen: Hier müssen Bäume für einen Acker weichen oder für die Herstellung von Papier, dort müssen sie Platz machen für einen Tagebau, eine Autobahn, eine neue Tesla-Fabrik – oder eben ein Hotel. Die vielen kleinen Entscheidungen gegen die Natur und gegen die Wälder tragen zum beschleunigten und globalisierten Verlust der biologischen Vielfalt und der Regulationsfähigkeit unserer Biosphäre bei. Die vielen kleinen Scharmützel allüberall sind am Ende unser Krieg gegen die Natur und unsere Lebensgrundlagen. Das klingt pathetisch, und das ist es auch. Ich habe die Wälder der Erde erleben dürfen – in Süd- und Nordamerika, in Europa, Asien und Afrika. Und nur in wenigen Gebieten geht es den Wäldern gut.

Ich habe schon viele Wälder gesehen, aber der Flensburger Bahnhofswald gehörte zu meinen ersten, damals als meine Mutter mich im Kinderwagen an den Bäumen vorbeischob, die jetzt über ein halbes Jahrhundert älter geworden sind. Die Sorge um die Natur und die Wälder ließen mich von Flensburg aus aufbrechen, um Biologie zu studieren, auf Forschungsreisen zu gehen, Ökologe und Naturschützer zu werden. Dennoch und gerade deshalb berührt mich in besonderem Maße, wie meine Geburtsstadt Flensburg im waldärmsten Flächenland Deutschlands mit den kleinen Waldrelikten umgeht, die geblieben sind.

Es ist völlig richtig, anderswo – und ich war daran beteiligt – versucht man, Wald wieder aufzuforsten. Und es fällt sehr schwer. Es ist viel schwerer etwas gutzumachen, als etwas zu zerstören. Man bemüht sich um die Anlage kleiner neuer Gehölze, um der Natur zu helfen, und vor allem auch den Menschen. In den Städten schwillt derzeit der Diskurs zur ökosystembasierten Klimawandelanpassung an.

Wir selbst haben mit unserer Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde in Brandenburg ein Projekt der Deutschen Klimawandelanpassungsstrategie mit der Stadt Bernau bei Berlin durchgeführt. Dort ging es darum, gemeinsam mit der Stadtverwaltung und für und mit Bürger*innen zu erfassen, wie die Stadt zur Kühlung und Wasserrückhaltung beitragen kann. Wir konnten wissenschaftlich zeigen, wie Baumgruppen und kleine Gehölzinseln zur effektiven Kühlung der Stadt beitragen. Das ist nicht neuartig – weltweit gibt es entsprechende Studien und Bemühungen um naturbasierte Lösungen zu Verbesserung des Stadtklimas. Im Falle von Bernau hat sich die Stadt im Rahmen des Projektes zu einer Leuchtturmmaßnahme entschieden. Der Bürgermeister macht sich persönlich für die Idee stark. Just vor dem Bahnhof der Stadt soll der Vorplatz entsiegelt und begrünt werden. Er ist im Laufe der Zeit zu einem der heißesten Orte geworden. Nunmehr soll repariert werden, was zuvor zerstört wurde.

Ich wertschätze und unterstütze das Engagement der Flensburger*innen, die sich für den Bahnhofswald einsetzen und sich nun auch noch einmal mit einem Appell an Sie wenden. 

Mir ist bewusst, dass die Planungen zur Bebauung des Grundstücks des Bahnhofswaldes weit fortgeschritten sind. Aber sicherlich wäre es eine souveräne Entscheidung, jetzt noch einmal alles auf den Prüfstand zu stellen und sich für eine ‚kleine‘ Grünfläche zu entscheiden und damit ein starkes Signal für die ökologische Stadtentwicklung auszusenden. Es wäre eine große Entscheidung für die Menschen Flensburgs – jene, die sich für die Erhaltung des Bahnhofswaldes einsetzen und Sie um diese Kulturtat bitten, und alle anderen, die sich am kleinen Bahnhofswald erfreuen werden. Aber auch für Menschen in der Zukunft, die hoffentlich erkennen werden, dass Sie nunmehr mit dieser Entscheidung eine Wende einleiteten.

Vor allem werden Sie sich für Leben in der Stadt entscheiden können, für lebende Organismen und für Arten, denen überall der Lebensraum schwindet.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Pierre Ibisch

Links:
https://de.wikipedia.org/wiki/Pierre_Ibisch
https://de.wikipedia.org/wiki/Hochschule_für_nachhaltige_Entwicklung_Eberswalde