Für Aufklärung, Klagekosten und rechtliche Unterstützung

SPENDENAUFRUF

Wir haben bisher viel Unterstützung erhalten womit wir einiges erreichen konnten – EIN GROSSES DANK AN ALLE! Die Räumung und Rodung konnte leider nicht verhindert werden. Sie wird heute, am 22.02.2021, mit großem Polizeieinsatz weiter durchgeführt.
Die neue Situation stellt uns vor neue Herausforderungen. Wir wollen auf jeden Fall sämtliche rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um aufzuklären und mögliche Klagen zu führen.
Bitte unterstützt uns dabei.

Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg
Spendenkonto bei der GLS-Bank
IBAN DE42 4306 0967 1018 7219 01
Kontoinhaberin Chr. Schmitz-Strempel
Verwendungzweck „Bahnhofswald“

2 Gedanken zu „Für Aufklärung, Klagekosten und rechtliche Unterstützung

  1. Pingback: SPENDENAUFRUF der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg | Stadtblog Flensburg

  2. Könnt ihr bitte hier transparent machen, was aus der von der BI am Samstag um 20 Uhr beim VG Schleswig-Holstein eingereichten Eilantrag gegen das im Zuge der Verhängung der Ausgangssperre am Samstag ergänzend verfügte allgemeine nächtliche Versammlungsverbot („2. Die Durchführung einer öffentlichen oder nichtöffentlichen Versammlung ist in der Zeit von 21.00 Uhr – 05.00 Uhr nicht zulässig.“, Ergänzung zur Allgemeinverfügung zur Kontakt- und Ausgangssperre, gültig ab 20.02.2021, https://www.flensburg.de/PDF/Erg%C3%A4nzung_zur_Allgemeinverf%C3%BCgung_zur_Kontakt_und_Ausgangssperre_g%C3%BCltig_ab_20_02_2021.PDF?ObjSvrID=2306&ObjID=11991&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1613837400 ) geworden ist? Auf Twitter war zu lesen, „Der Eilantrag gegen das nächtliche Versammlungsverbot war erfolgreich: Die Mahnwache darf also jetzt auch wieder ganztägig stattfinden, der Weg dorthin und von da weg gilt als gewichtiger Grund, die Ausgangssperre gilt dafür also nicht.“ Auf der Webseite des VG https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/OVG/Presse/Pressemitteilungen/pressemitteilungen_node.html ist dazu bisher keine Pressemitteilung zu finden. Könnt ihr das Aktenzeichen nennen, damit man das Urteil ggf. anfordern kann? Ich habe gehört, es soll eine Anerkenntnis der beklagten Stadt vorliegen. Ist darüber schon entschieden, ist der Wortlaut bekannt, wird es ein Anerkenntnisurteil geben oder ist die Klage damit zurückgezogen? Und vor allem: bezieht sich die Anerkenntnis nur auf die Mahnwache oder entfaltet sie generelle Wirkung, sodass die Stadt gehalten ist, ihre ergänzende Allgemeinverfügung abzuändern. Mit Anerkenntnis der Stadt besteht möglicherweise kein Feststellungsinteresse im Eilverfahren mehr, aber im Hauptverfahren (wird es eins geben?) könnte sich das Gericht mehr Zeit lassen. Anerkenntnis (es kommt auf den Wortlaut an) oder Urteil sind wichtig, denn damit wäre klar, dass die Sprengung der Versammlung in den Bäumen im Rahmen der Amtshilfe durch Polizei für die Stadt Flensburg ( und Bauherr), begründet mit Coronaverordnung und Allgemeinverfügung rechtswidrig waren, genauso wie das Verbot der Mahnwache. Gruß, B.-C. Kämper, Stuttgart

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