Ein Brief an die Untere Naturschutzbehörde

Von Dr. med. Helmreich Eberlein

Flensburg, 20.2.2021
Sehr geehrter Herr Neuendorf,

ich wende mich an Sie als die Person, die in der Stadtverwaltung für den Artenschutz zuständig ist. Sie haben natürlich mitbekommen, was für eine illegale Aktion die Investoren am Bahnhofswald gestern gemacht haben. Diese hat viele Aspekte, von der Missachtung des Gewaltmonopols über die Gefährdung von Leib und Leben zahlreicher Menschen u.v.m. Unter dem Aspekt des Artenschutzes sind aber zwei Themen beunruhigend:

Die Bahnhofstraße am 20.2.2021, fast alle Bäume an der Straße sind gefällt.

Bei der Aktion wurden in einem langen Abschnitt entlang der Bahnhofstraße sämtliche Bäume gefällt bzw. so stark angesägt, dass sie anschließend gefällt werden mussten. Darunter waren auch die Bäume (Ziffern laut Baumkataster) 117,112, 111, 101, die laut Baumkataster mehr als 50 cm Stammdurchmesser in 1m Höhe hatten und deshalb laut B-Plan 303 Hauptpost seit 1. Februar nicht hätten gefällt werden dürfen, um Verstöße gegen §44 BNSchG (Tötungsverbot geschützter Arten, hier Fledermäuse) zu vermeiden. Ich hatte selbst am Morgen die Arbeiter auf diese Rechtslage per Megaphon hingewiesen, darüber hinaus trugen diese Bäume Schilder mit einem Warnhinweis: „Fällung vor Dezember illegal!“. Es geschah also keinesfalls in Unkenntnis.

Die drei eingefügten Bilder belegen den Verstoß; sie zeigen die heutige Situation.

Ich möchte Sie fragen: Wird dieser Verstoß sanktioniert werden, und wie?

Vermutlich wurden diese Bäume zunächst nur „geringelt“ und dann im Laufe des Nachmittags gefällt. Hat es dabei eine Fällbegleitung durch eine*n Fledermaus-Experten*in gegeben? Und sind die Bäume auf vorhandene Fledermäuse abgesucht worden? Falls nein, ist das auch ein Verstoß durch die Institutionen und Personen, die an der endgültigen Fällung beteiligt waren. Wird das sanktioniert werden?

Dass die Bäume in der kurzen Zeit, die die Investoren hatten, bis die Polizei einschritt und die Fällungen unterband, zur größten Teil nicht gefällt, sondern geringelt wurden, zeugt einmal vom Unrechtsbewusstsein: man war sich im Klaren darüber, dass die Aktion ganz schnell gestoppt werden würde, und wollte inzwischen möglichst viel Schaden anrichten, um vollendete Tatsachen zu schaffen. Dies belegt auch eine hohe kriminelle Energie.

Darüber hinaus ist die Quelle bei der Aktion gestern zertrampelt und erst verspätet geschützt worden, siehe das nächste Bild. Sie hat es zum Glück überlebt, aber dies zeigt noch einmal, dass der Schutz der Biotope in den Händen dieser Investoren nicht gut aufgehoben ist.

Meiner Meinung nach müsste den Investoren, die sich gestern mit ihrer Aktion als derart wenig vertrauenswürdig herausgestellt haben, die Baugenehmigung entzogen werden. Die Stadt Neumünster, wo ein vergleichbares Verhalten eines Investors kürzlich stattfand (allerdings ohne eine Gefährdung von Menschenleben!), hat laut Presseberichten erklärt, sie erwäge, wegen des Vertrauensverlustes keine Baugenehmigung zu erteilen. Ein solches Verhalten darf nicht Erfolg haben und sich nicht rechnen. Die Vielzahl der illegalen Waldrodungen in den letzten Monaten an ganz vielen Orten (auch in Flensburg am Wasserturm und bei der FFG!) zeigt, dass dahinter Methode steckt und ein effektiver Riegel vorgeschoben werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Helmreich Eberlein

Ohne Worte!
Vollendete Tatsachen.

3 Gedanken zu „Ein Brief an die Untere Naturschutzbehörde

  1. Diese Dreckskerle.
    Riesiger Dank und Respekt an die Waldschützerinnen!!
    (Widerstand nütz – ohne diesen wäre zum Beispiel Gorleben voll mit sämtlichem Atommüll.
    Heutzutage ist genau dort der denkbar schlechteste Lagerplatz.)

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  2. Wird Zeit, daß die Frau OB Lange, nicht mehr lange im Amt bleibt, sie hat sich wahrlich in jungen Jahren nun schon selber überlebt, genau wie ihre Partei ! Investoren dieser Couleur sollten wie andere Straftäter verfolgt werden und nicht mit Ordnungsbescheiden in Höhe von Peanuts davonkommen. Bitte gebt mir euer Spendenkonto an…wenn ihr könnt…

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